Page 428 - Aus dem Koran lernen
P. 428

ALLAH DARF NICHTS BEIGESELLT WERDEN
           Siehe, Allah vergibt nicht, dass man Ihm Götter beigesellt, doch
           verzeiht Er im übrigen, wem Er will. Wer Allah Götter beigesellt,
           hat eine gewaltige Sünde ersonnen. (Quran, 4:48)
           Der euch die Erde zu einem Bett gemacht und den Himmel darüber
           erbaut hat, und vom Himmel Wasser herniedersandte und damit
           Früchte hervorbrachte zu eurer Nahrung. Stellt ihm daher keine
           Götter zur Seite, wo ihr es doch (besser) wisst. (Quran, 2:22)
           Siehe, Allah vergibt es nicht, dass Ihm Götter zur Seite gesetzt
           werden. Doch im übrigen vergibt Er alles, wem Er will. Wer Allah
           Götter an die Seite setzt, der ist weit abgeirrt. (Quran, 4:116)
           Da sagte Luqman zu seinem Sohn, ihn ermahnend: "O mein Sohn!
           Setze Allah keine Gefährten zur Seite. Siehe, Vielgötterei ist ein
           gewaltiger Frevel." (Quran, 31:13)

           NUR ZU ALLAH DARF GEBETET WERDEN
           Auf dass ihr Allah alleine anbetet. Ich bin fürwahr von Ihm als
           ein Warner und als Bringer froher Botschaft zu euch (entsandt).
           (Quran, 11:2)
           Dass ihr keinen außer  Allah anbetet. Ich fürchte für euch
           tatsächlich die Strafe eines schmerzlichen Tages." (Quran, 11:26)
           Sprich: "Wollt ihr statt Allah anbeten, was euch weder schaden
           nach nützen kann?" Und Allah, Er ist der Hörende, der Wissende.
           (Quran, 5:76)
           Und rufe nicht neben Allah eine andere Gottheit an, damit du
           nicht gestraft wirst! (Quran, 26:213)
           Sprich: "O Leute der Schrift! Kommt herbei! Einigen wir uns
           darauf, dass wir Allah allein dienen und nichts neben Ihn stellen
           und dass die einen von uns die anderen nicht zu Herren neben
           Allah annehmen." Und wenn sie den Rücken kehren, dann sprecht:
           "Bezeugt, dass wir Gottergebene (Muslime) sind." (Quran, 3:64)


                                    ~ 426 ~
   423   424   425   426   427   428   429   430   431   432   433