Page 461 - Aus dem Koran lernen
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ES IST VERBOTEN, BETRUNKEN ODER IN
EINEM ANDEREN ZUSTAND DER
UNREINHEIT ZU BETEN
O ihr, die ihr glaubt! Nähert euch nicht angetrunken dem Gebet,
bis ihr wißt, was ihr sagt, und auch nicht von Samen befleckt, bis
ihr euch gewaschen habt, es sei denn, ihr seid auf Reisen. Seid ihr
krank oder auf Reisen oder einer von euch kommt vom Austreten
oder ihr habt eine Frau berührt und findet kein Wasser, dann
nehmt dafür guten Sand und reibt euer Gesicht und eure Hände
ab; siehe,Allah ist nachsichtig und verzeihend. (Quran, 4:43)
DAS GEBET DARF IN KRIEGSZEITEN
VERKÜRZT WERDEN, DOCH MUSS SICH
ALLAH’S SPÄTER ERINNERT WERDEN
Und wenn ihr durch das Land zieht, begeht ihr keine Sünde, wenn
ihr das Gebet abkürzt, aus Furcht, die Ungläubigen könnten euch
überfallen. Siehe, die Ungläubigen sind eure offenkundigen
Feinde. Und wenn du unter ihnen bist und ihr Gebet leitest, soll
ein Teil mit dir (im Gebet) stehen, doch ihre Waffen tragen. Und
nachdem sie sich niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch
treten. Dann soll eine andere Abteilung, die noch nicht gebetet
hat, kommen und mit dir beten; doch sollen sie auf der Hut sein
und ihre Waffen tragen. Die Ungläubigen sähen es gerne, dass ihr
eure Waffen und eure Sachen außer acht liesset, um euch plötzlich
überfallen zu können. Aber es ist für euch keine Sünde, eure
Waffen fortzulegen, wenn ihr unter Regen leidet oder krank seid.
Seid jedoch auf eurer Hut. Siehe, Allah hat für die Ungläubigen
schmähliche Strafe bereitet. Und wenn ihr das Gebet beendet habt,
dann gedenkt Allahs, sei es stehend, sitzend oder liegend. Doch
wenn ihr in Sicherheit seid, verrichtet das Gebet (auf normale
Weise). Siehe, das Gebet ist für die Gläubigen für bestimmte Zeiten
vorgeschrieben. (Quran, 4:101-103)
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