Page 461 - Aus dem Koran lernen
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ES IST VERBOTEN, BETRUNKEN ODER IN
           EINEM ANDEREN ZUSTAND DER
           UNREINHEIT ZU BETEN
           O ihr, die ihr glaubt! Nähert euch nicht angetrunken dem Gebet,
           bis ihr wißt, was ihr sagt, und auch nicht von Samen befleckt, bis
           ihr euch gewaschen habt, es sei denn, ihr seid auf Reisen. Seid ihr
           krank oder auf Reisen oder einer von euch kommt vom Austreten
           oder ihr habt eine Frau berührt und findet kein Wasser, dann
           nehmt dafür guten Sand und reibt euer Gesicht und eure Hände
           ab; siehe,Allah ist nachsichtig und verzeihend. (Quran, 4:43)

           DAS GEBET DARF IN KRIEGSZEITEN
           VERKÜRZT WERDEN, DOCH MUSS SICH
           ALLAH’S SPÄTER ERINNERT WERDEN
           Und wenn ihr durch das Land zieht, begeht ihr keine Sünde, wenn
           ihr das Gebet abkürzt, aus Furcht, die Ungläubigen könnten euch
           überfallen. Siehe, die Ungläubigen sind eure offenkundigen
           Feinde. Und wenn du unter ihnen bist und ihr Gebet leitest, soll
           ein Teil mit dir (im Gebet) stehen, doch ihre Waffen tragen. Und
           nachdem sie sich niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch
           treten. Dann soll eine andere Abteilung, die noch nicht gebetet
           hat, kommen und mit dir beten; doch sollen sie auf der Hut sein
           und ihre Waffen tragen. Die Ungläubigen sähen es gerne, dass ihr
           eure Waffen und eure Sachen außer acht liesset, um euch plötzlich
           überfallen zu können. Aber es ist für euch keine Sünde, eure
           Waffen fortzulegen, wenn ihr unter Regen leidet oder krank seid.
           Seid jedoch auf eurer Hut. Siehe, Allah hat für die Ungläubigen
           schmähliche Strafe bereitet. Und wenn ihr das Gebet beendet habt,
           dann gedenkt Allahs, sei es stehend, sitzend oder liegend. Doch
           wenn ihr in Sicherheit seid, verrichtet das Gebet (auf normale
           Weise). Siehe, das Gebet ist für die Gläubigen für bestimmte Zeiten
           vorgeschrieben. (Quran, 4:101-103)

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