Page 52 - Der Reue Vorbauen
P. 52

DER REUE VORBAUEN


                 nicht unter den Erben der Flammen.’ So bekennen sie
                 ihre Schuld. Deshalb fort mit den Erben der Flammen!
                 (Sure 67:6-11 – al-Mulk)
                 Die Gottesleugner werden, wie in dem Vers geschildert ist,
             ein fürchterliches Getöse hören, wenn sie in die Hölle geworfen
             werden.  Allah beschreibt dieses Getöse mit den Worten:  ‘...
             hören sie sie laut aufheulen, und sie lodert auf ...’. Dieses Dröhnen
             wird den Ungläubigen schreckliche Bedrängnis und entsetzli-
             ches Grausen bringen. Weiter beschreibt Allah das Feuer der
             Hölle als ’...fast berstend vor Ungestüm...’ Den Ungläubigen, die
             dieses schreckliche Ereignis bezeugen, wird bange und hoff-
             nungslose Verzweiflung ergreift sie, weil sie begreifen, welche
             Bestrafung sie erwartet. Und wie aus den obigen Versen hervor
             geht, geben sie ihrem Bedauern, dies nicht früher begriffen zu
             haben, Ausdruck.
                 Diese Verzweiflung ist verständlich, da jede Art der Strafe,
             die sie erwartet, gewaltig und entsetzlich ist. In vielen Versen
             wird dargelegt, dass die Hölle die schlimmste Bleibe ist.

                 ... seine Wohnstätte ist die Hölle, welch ein übles
                 Reiseziel! (Sure 3:162 – Al-‘Imran)
                 ...und ein schlimmes Reiseziel ist sie! (Sure 4:115 – an-
                 Nisa)
                 ...Und ihre Wohnstätte ist das Feuer, und schlimm ist die
                 Herberge der die Unrecht tun. (Sure 3:151 – Al-‘Imran)
                 Die Hölle – ihren Flammen sind sie ausgesetzt – eine
                 üble  Heimstatt ist sie! (Sure 14:29 – Ibrahim)
                 Die Bewohner der Hölle werden in Massen dieser üblen
             Bleibe überantwortet. Ein Vers schildert, wie  ‘sie und die
             Verführer kopfüber hineingeworfen werden’ (Sure 26:94 –  Asch-


                                           50
   47   48   49   50   51   52   53   54   55   56   57