Page 138 - Untergegangene VölkerDie Unvernunft der Gottlosigkeit
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136             DIE UNVERNUNFT DER GOTTLOSIGKEIT


             fen,  Allahs Knecht zu sein. Wenn er den Hauptzweck seiner
             Erschaffung leugnet und ablehnt, erhält er gewiss, was er verdient.
             Allah erklärt folgendes:

               Und sie sagten: “Das Feuer wird uns niemals berühren, es sei
               denn für eine begrenzte Anzahl von Tagen.« Sage: “Habt ihr
               Allah ein Versprechen darüber abgenommen – so bricht Allah
               niemals Sein Versprechen – oder macht ihr Aussagen über
               Allah bezüglich dessen, was ihr nicht wisst?« (Sure 2:80 – al-
               Baqara)
               Ein Mensch mag sich in dieser Welt sehr einfach dem
             Selbstbetrug anheimgeben, doch das Jenseits ist ein Ort, wo alle
             Tatsachen über ihn enthüllt werden und, was noch wichtiger ist, es
             ist mit Sicherheit ein Ort ohne Rückkehr.


               Sie glauben, nur eine begrenzte Anzahl von Leuten
               werden in der Hölle bestraft werden.

               Es gibt noch ein anderes Konzept, das die Grundlage für ein
             ignorantes Denkmodell schafft. Sie nehmen an, dass die Hölle ein
             Ort mit begrenzter Platzkapazität ist. In Anbetracht der Anzahl der
             Menschen, die je auf der Erde gelebt haben, finden sie es unwahr-
             scheinlich, dass all diese Leute bestraft werden können, und infol-
             gedessen finden sie es auch unwahrscheinlich, dass sie es sein wer-
             den, die der Qual ausgesetzt sein werden, da es so viele andere
             schuldige Leute gibt, die es viel eher verdienen.
               Diese Logik ist jedoch vollkommen falsch. Leute, die derartige

             Vorstellungen hegen, haben keine Ahnung von der Macht Allahs.
             Gewiss hat Allah die Macht, die Menschen aller Zeiten in der Hölle
             zu versammeln, einem Ort mit gigantischen  Ausmaßen, die das
             menschliche Erfassungsvermögen überschreiten. Die folgenden
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