Page 52 - Furcht vor Allah
P. 52

FURCHT VOR ALLAH
               wer Allah fürchtet, dem deckt Er seine Missetaten zu und gibt
               ihm großen Lohn. (Sure at-Talaq: 5)
               Nach ihrem Tod, wenn sie zur Rechenschaft gezogen werden für
            ihre Taten, werden wahre Gläubige einfach zu beurteilen sein. Das ist
            deshalb so, weil Gläubige ihr Leben auf der Erde im Einklang mit den
            Regeln unseres Herren, Der sie erschaffen hat, gelebt haben.
            Höchstwahrscheinlich sind sie nicht ohne Fehler, es kann sogar sein,
            dass sie gesündigt haben, aber Allah, der Besitzer unendlicher Gnade,
            hat im Quran bemerkt, dass Er ihnen vergeben würde:
               Sprich: “O meine (Gottes-)Diener, die ihr euch gegen euch
               selber vergangen habt! Verzweifelt nicht an Allahs
               Barmherzigkeit; seht, Allah verzeiht die Sünden allzumal. Er
               ist gewiss der Vergebende, des Barmherzige. (Sure az-Zumar:
               53)
               Daher werden diejenigen, denen Allah vergeben hat, eine noch
            größere Belohnung für das, was sie getan haben auf Erden, erhalten;
            sie werden in den Garten eingelassen, welcher voll von zahllosen
            Segnungen ist.
               Allahs unendliches Mitleid wird den wahren Gläubigen sogar auf
            Erden gezeigt werden. Als ein Ergebnis ihrer furchtsamen Vorsicht,
            ihrer Bindung zu Ihm und die guten Taten, die sie getan haben, wird
            die Belohnung für ihre Freundlichkeit und für ihr aufrichtiges
            Verhalten um ein vielfaches größer sein. Auch wenn sie sowieso in
            Allahs Schuld stehen, und ihn daher anbeten und gehorchen müssen,
            weil Er ihnen das Leben und all seine zahllosen Segnungen geschenkt
            hat, so sieht  Allah es aufgrund Seiner unbeschreiblichen
            Großzügigkeit als angemessen an, sie allein auf Grund Seiner unver-
            gleichlichen Freundlichkeit und Güte zu belohnen.






                                           50
   47   48   49   50   51   52   53   54   55   56   57