Page 130 - Der Tag des Gerichts
P. 130

128                     DER TAG DES GERICHTS


               haben keinen Anteil am Jenseits. Am Tage der Auferstehung
               spricht Gott nicht mit ihnen und sieht sie nicht an. Und Er
               läutert sie nicht. Ihnen wird schmerzliche Strafe zuteil. (Sure
               Al ‘Imran, 77)

               Er wird sprechen: "Fort mit euch! Hinein! Kein Wort mehr mit
               Mir!" (Sure al-Mu'minun, 108)
               Der Groll der Menschen ist mit Gottes Groll gegenüber den
             Ungläubigen nicht vergleichbar. Egal wie wütend die Menschen
             sein können, ihre Rache ist begrenzt; Gottes Rache befindet sich
             jedoch jenseits unserer Verständlichkeit. Diese Rache erreicht ihren
             Höhepunkt in einer unvorstellbar schmerzhaften Vergeltung, die
             die Grenzen unserer Vorstellungskraft und unseres Intellekts
             überschreitet. Der Quran offenbart diese Tatsache wie folgt:
               Den Ungläubigen wird dann gewiss zugerufen werden:
               "Gottes Abscheu vor euch war größer als euer Abscheu vor
               euch selbst, nachdem ihr zum Glauben gerufen wurdet, aber
               ungläubig bliebt." (Sure Ghafir, 10)


               Sie befinden sich in grosser Angst
               Die ewige Furcht und Reue des Ungläubigen beginnt zu dem
             Zeitpunkt, an dem der Engel des Todes ihm das Leben entzieht.
             Niemand kann diesem Ereignis entkommen, denn das ist ihre
             endgültige Gefangennahme; nach ihrem Tod werden sie durch die
             Tore der Ewigkeit gehen. In diesem Moment packt eine
             unbeschreibliche Furcht ihr ganzes Sein, und sie werden erkennen,
             dass die angekündigte Bestrafung begonnen hat. Wie Gott im
             Quran sagt:
               ... Könntest du nur beobachten, wie die Ungerechten vom Tod
               gepeinigt werden, während die Engel ihre Hände ausstrecken
   125   126   127   128   129   130   131   132   133   134   135