Page 2 - Satzung Traditionsverein Rottenburger 34er e.V.
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Rottenburger 34er e.V.“. Er ist als rechtsfä-
higer Verein beim Amtsgericht Landshut unter der Registernummer 1256
eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Rottenburg an der Laaber, Nieder-
bayern.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Pflege der Kameradschaft und die Betreuung
seiner Mitglieder und deren Familien. Seine Aufgabe ist es außerdem, die
Beziehungen zwischen der Bundeswehr und anderen gesellschaftlichen
Bereichen zu pflegen. Der Verein ist dabei stets uneigennützig tätig und
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Ein weiterer Zweck besteht in der Betreuung der Traditionsräume des
ehemaligen FlaRak-Verbandes in Rottenburg, letzte Bezeichnung:
Flugabwehrraketengruppe 34.
Die Vereinstätigkeit hat im Einklang mit dem gültigen Vereinsrecht zu stehen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
liche Zwecke. Die Mittel müssen in erster Linie zur Förderung der Aufgaben
des Vereins verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine finanziellen Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden. Ausnahme: Bei Ernennung eines Mitglieds zum Ehrenmitglied
werden Ausgaben z.B. für eine Urkunde bewilligt.
§ 3 Mitglieder
1. Der Traditionsverein hat:
a) ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder
2. Sowohl ordentliche Mitglieder als auch Ehrenmitglieder können sein:
a) Einzelpersonen
b) Gemeinschaften
3. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederver-
sammlung mit einfacher Mehrheit ernannt.
4. Nur Mitglieder besitzen Stimmrecht in Vereinsangelegenheiten und wählen
die Organe des Vereins.
5. Ordentliche Mitglieder können werden:
a) Alle ehemaligen Soldaten und Zivilbedienstete des FlaRakVerbandes 34, zuletzt
Flugabwehrraketengruppe 34.
b) Alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Erhaltung der Traditionsräume und die
Aufrechterhaltung der Erinnerung an den FlaRakVerband der ehemaligen
“34er” Interesse haben.
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