Page 2 - Satzung Traditionsverein Rottenburger 34er e.V.
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§ 1     Name, Sitz, Geschäftsjahr

                            Der Verein führt den Namen „Rottenburger 34er e.V.“. Er ist als rechtsfä-
                            higer Verein beim Amtsgericht Landshut unter der Registernummer 1256
                            eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Rottenburg an der Laaber, Nieder-
                            bayern.
                            Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

                § 2     Zweck des Vereins

                            Zweck des Vereins ist die Pflege der Kameradschaft und die Betreuung
                            seiner Mitglieder und deren Familien. Seine Aufgabe ist es außerdem, die
                            Beziehungen zwischen der Bundeswehr und anderen gesellschaftlichen
                            Bereichen zu pflegen. Der Verein ist dabei stets uneigennützig tätig und
                            verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
                            Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
                            Ein weiterer Zweck besteht in der Betreuung der Traditionsräume des
                            ehemaligen FlaRak-Verbandes in Rottenburg, letzte Bezeichnung:
                            Flugabwehrraketengruppe 34.
                            Die Vereinstätigkeit hat im Einklang mit dem gültigen Vereinsrecht zu stehen.
                            Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
                            liche Zwecke. Die Mittel müssen in erster Linie zur Förderung der Aufgaben
                            des Vereins verwendet werden.
                            Die Mitglieder erhalten keine finanziellen Zuwendungen aus Mitteln des
                            Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
                            fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
                            werden. Ausnahme: Bei Ernennung eines Mitglieds zum Ehrenmitglied
                            werden Ausgaben z.B. für eine Urkunde bewilligt.

                § 3     Mitglieder

                        1. Der Traditionsverein hat:
                        a) ordentliche Mitglieder
                        b) Ehrenmitglieder
                        2. Sowohl ordentliche Mitglieder als auch Ehrenmitglieder können sein:
                        a) Einzelpersonen
                        b) Gemeinschaften
                        3. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederver-
                            sammlung mit einfacher Mehrheit ernannt.
                        4. Nur Mitglieder besitzen Stimmrecht in Vereinsangelegenheiten und wählen
                            die Organe des Vereins.
                        5. Ordentliche Mitglieder können werden:
                        a) Alle ehemaligen Soldaten und Zivilbedienstete des FlaRakVerbandes 34, zuletzt
                            Flugabwehrraketengruppe 34.
                        b) Alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Erhaltung der Traditionsräume und die
                            Aufrechterhaltung der Erinnerung an den FlaRakVerband der ehemaligen
                            “34er” Interesse haben.








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