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WEITERE
PREISINFORMATIONEN
 ZUSATZLEISTUNGEN
Unsere Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich für 1 m3 Transportbeton, entspricht Volumen- und- gewichtsmäßig einem m3 normgerechten Beton, + 3% Gewichts – Toleranz, geliefert im Umkreis von 15 km Luftlinie um das Lieferwerk. Darüber hinaus wird ein Entfernungszuschlag berechnet. Der Frachtanteil beträgt 28,- €/m3 und ist nicht skontierbar.
 MAUT /
FRACHTAUSGLEICH / WARTE- / ENTLADEZEIT /
LIEFERZEITEN /
SAISONZUSCHLAG / WINTERZUSCHLAG /
SELBSTABHOLUNG / NACHHALTIGKEITSZUSCHLAG / VERWALTUNG /
FLASCHENRÜTTLER / SCHÜTTROHR /
ENTSORGUNG / BETONZUSATZMITTEL /
LABORLEISTUNGEN /
Mautgebühren werden frei Bau pauschal als Zuschlag je Lieferschein/Fuhre mit 6,40 € berechnet, ggf. nach Wegstrecke, ab Werk mit 1,20 €/m3. Die Mautgebühren werden durch den BUND erhoben, Änderungen hierbei werden weiterberechnet!
Bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je Fahrzeug, berechnen wir je fehlendem m3 20,00 €/m3.
Die Entladezeit beträgt 10 Minuten je m3 Beton. Wird dies überschritten, berechnen wir 1,67 €/min als Zuschlag. Überschreitet die Entladezeit die Vorschriften der
DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, so erlischt unsere Haftung für die Güte des Betons.
Montag bis Donnerstag 7 – 17 Uhr, Freitag 7 – 14 Uhr. Lieferungen außerhalb dieser Zeiten nur auf Anfrage! Von 15. November bis 31. März keine verbindlichen Öffnungszeiten!
In der Zeit von 23. Dezember bis 6. Januar ist unser Betrieb geschlossen!
Für den Zeitraum von 15. Nov. bis 15. März wird grundsätzlich ein Saisonzuschlag von 3,00 €/m3 erhoben.
In den Wintermonaten liefern wir bei Bedarf vorgewärmten Beton gemäß DIN 1045 Abschnitt 11.1. Für vorgewärmte Zuschläge und Verwendung von Warmwasser berechnen wir
einen Heizzuschlag von 4,00 €/m3.
Für weniger als 1 m3 wird ein Zuschlag von 10,- € für Verwaltung berechnet, darüber hinaus erstatten wir 6,- €/m3 als Selbstabholer-Vergütung! Vereinbarte Rabattregelungen sind hierfür unwirksam.
Nachhaltigkeitszuschlag (insbesondere BEHG & CO2-Abgabe) CO2-Abgabe 2,60 €/m3 Dieser Zuschlag kann sich je nach gesetzlichen Vorgaben im Laufe des Jahres ändern!
Nachsenden von Lieferscheinen, bzw. Kopie erstellen 4,50 €/Stck.
Für den Ausdruck der Soll-Ist-Werte für alle Betongüten berechnen wir 2,00 €/m3 Rechnungsstellung < 40,00 € netto, Verwaltungszuschlag pau. 15,00 €/Rechnung, wir empfehlen hier Barzahlung!
Ein Flaschenrüttler kann für 25,- €/Einsatz zuzüglich 3,00 €/m3 gemietet werden. Entladung von Beton mittels KG-Rohr (max. länge 5 m) am Fahrmischer,
nur möglich Konsistenz > F4, je Einsatz pauschal 55,00 €
Für das Entsorgen von: Normalbeton berechnen wir 70,- €/m3
Verzögerer (VZ) 5,00 €/kg
Fließmittel zur Erhöhung der Konsistenz 1. Konsistenzklasse 4,50 €/m3 |
2. Konsistenzklasse 7,50 €/m3
Sofern Zusatzmittel (Fließmittel, Stahlfasern, o.ä.) bauseitig gestellt werden, berechnen wir als Dosiergebühr 6,00 €/m3, ferner erlischt unsere Gewährleistung! Für erdfeuchte und steife Beton/Mischungen kann bei Zugabe von Zusatzmitteln keine Gewährleistung auf die Wirkung der Zusatzmittel und die Betongüte übernommen werden!
Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Betontechnologen bei ÜK2-Überwachung und Laborleistungen, bitte um gesonderte Anfrage!


































































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