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HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN
BETONBESTELLUNG
Bitte bestellen Sie Ihren Beton mindestens 1 Tag vor Lieferung
unter der Tel. Nr.: 08041/79437-0. Folgende Angaben sind hierfür nötig:
• Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
• Bei Erstkontakt erfolgt die Lieferung nur gegen Barzahlung, Bürgschaft oder uns bekannte Baustoffhändler.
• Baustellenanschrift / -Telefonnummer
• Liefermenge und Angabe (etwa gewünschte Liefermenge je Std. usw.)
• Lieferzeitpunkt und Einbauart
Bei Bedarfsmengen > 150 m3 ist der Liefertermin 3 Tage vor der Betonage abzustimmen!
Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mind. 5 Std. vor Lieferbeginn mit.
• Anlieferungen setzen einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 40 t Gesamtgewicht gefahrlosbefahrbaren Weg bis zur Entladestelle voraus. (Breite 3,2 m Höhe mind. 4 m)
• Förderbandeinsätze bitten wir laut unseren technischen Daten Förderbandmischer Seite 17 zu planen oder verlangen Sie unser Fachpersonal zur objektbezogenen Fachberatung!
Wir verwenden eine 8-stellige Betonnummer. Die fett gedruckten Zahlen (2. bis 5. Stelle) entsprechen der Empfehlung des Bundesverbandes der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB) einer einheitlichen Schlüsselnummer.
Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen.
Der Besteller ist verantwortlich für die Auswahl und Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien. Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden.
BETONE FÜR DECKEN, BRÜCKENBAUTEN, GEHWEGKAPPEN, INDUSTRIEBÖDEN ETC. /
Quellfähige Bestandteile (z.B. Holz) sind gemäß DIN EN12620 bei Verwendung von Naturkies für die gelieferten
Betone/Estriche – nicht gänzlich auszuschließen. Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten,
Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen (evtl. Luftblasenbildung unter der Oberfläche).
ANNAHMEVERWEIGERUNG/AUFTRAGSSTORNO /
Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden vom AG verweigert, so gilt der Auftrag für uns als ausgeführt. Fertig gemischte Baustoffe bereits beladener oder unterwegs befindlicher LKW gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Entsorgungskosten des nicht angenommenen Betons.
RECHNUNGSSTELLUNG / ZAHLUNGSKONDITIONEN /
Die Abrechnung gegen Rechnung erfolgt nur an registrierte Kunden, ansonsten Barzahlung bei Lieferung!
Grundlage der Lieferung und Rechnungsstellung sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Produkte
und Leistungen. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug!
BGV VERORDNUNGEN /
Gemäß BGV D 29 §38 Abs. 1 ist das Ziehen (bei Randstein setzen usw.) der Betone mittels Fahrmischer untersagt! Ferner ist es grundsätzlich untersagt, Transportbetonmischer mittels Krankübel, Betonpumpe o.ä. zu befüllen!
REINIGUNG/RESTBETONENTSORGUNG /
Ein geeigneter Wasch-/Abladeplatz für die Reinigung der Misch-/Pumpenfahrzeuge und Entsorgung von Restbeton sind auf der Baustelle durch die Bauleitung in deren Verantwortung bereitzustellen. Im Bereich des Wasch-/Abladeplatzes übernehmen wir keine Haftung für Schäden – auch nicht evtl. Umweltschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang.
PREISBASIS 1. JANUAR 2022 /
Kostenerhöhungen für Bindemittel, Zuschläge, Zusatzstoffe, Frachten, Maut, Kraftstoffe, Sonder-Steuern – und – Gebühren
(CO2 -Abgaben etc.) und Energie, die nach dem Kalkulationsdatum 01.10.2021 auftreten, werden nach Aufwand weiterberechnen!