Page 8 - 2025-02-23 - Bernhardswald - EXPOSÈ Grundstück
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G R U N D S T Ü C K
Erschlossen wird das Grundstück über die Höferhöhe. In der Straße befinden sich Kanal, Wasser und Strom.
Der Grundstücksflächenbeitrag von 1,55 €/m² wurde bereits mit dem Hausbau auf dem ursprünglichen
Grundstück bezahlt.
Für das neu geschaffenen Grundstück wird ein Beitragssatz gemäß BGS/EWS (Gebührensatz zur Entwässe-
rungssatzung) erst mit der Bebauung nach Feststehen der Geschossfläche relevant. Aktuell beträgt die Ge-
bühr 15,82 €/m².
Als Geschossfläche GF bezeichnet man die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes, wobei
die Flächen der Vollgeschosse nach den Außenmaßen des Gebäudes gebildet werden. Kellergeschosse wer-
den dabei nicht berücksichtigt.
Das Grundstück muss an die in der Höferhöhe oder im Hochweg verlaufenden Kanal-, Wasser– und Strom-
leitungen angeschlossen werden. Auf dem neuen Grundstück ist beispielsweise kein Revisionsschacht vor-
handen. Ebenso sind keine Strom– und Wasserleitungen auf dem Grundstück verlegt. Die Kosten für die
Bereitstellung auf dem Grundstück übernimmt der Verkäufer.
Erschließungskosten an der Straße fallen nicht an.
Für den Wasserherstellungsbeitrag ist der Zweckverband Süd in Mintraching zuständig.
Grundsätzlich werden für neu geschaffene Grundstücke Sondervereinbarungen aufgrund des neuen
„zweiten“ Anschlusses beschlossen. Diese Hausanschlusskosten sind wie üblich vom Grundstückskäufer zu
tragen.
Für das Wohngebiet existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Laut Aussage der Baubehörde ist in die-
sem Fall die Bebauung der umliegenden Gebäude anzupassen.
Das Umfeld ist mit Gebäuden bebaut, die aus Erdgeschoss und Dachgeschoss oder auch Erd-, Ober– und
Dachgeschoss bestehen. Teilweise sind die Dachgeschosse als Vollgeschoss errichtet. Aber auch die Dach-
neigung und Dachausrichtung sind unterschiedlich, ebenso die Gestaltung von Dachgauben.
Im Ergebnis sind bei der Grundstücksbebauung viele Gestaltungsfreiräume gegeben.