Page 8 - 2025-02-23 - Bernhardswald - EXPOSÈ Grundstück
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G R U N D S T Ü C K




           Erschlossen wird das Grundstück über die Höferhöhe. In der Straße  befinden sich Kanal, Wasser und Strom.

           Der  Grundstücksflächenbeitrag  von  1,55  €/m²  wurde  bereits  mit  dem  Hausbau  auf  dem  ursprünglichen

           Grundstück bezahlt.


           Für das neu geschaffenen Grundstück wird ein Beitragssatz gemäß BGS/EWS (Gebührensatz zur Entwässe-
           rungssatzung) erst mit der Bebauung nach Feststehen der Geschossfläche relevant. Aktuell beträgt die Ge-

           bühr 15,82 €/m².

           Als Geschossfläche GF bezeichnet man die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes, wobei

           die Flächen der Vollgeschosse nach den Außenmaßen des Gebäudes gebildet werden. Kellergeschosse wer-
           den dabei nicht berücksichtigt.


           Das Grundstück muss an die  in der Höferhöhe oder im Hochweg verlaufenden Kanal-, Wasser– und Strom-
           leitungen angeschlossen werden. Auf dem neuen Grundstück ist beispielsweise kein Revisionsschacht vor-

           handen. Ebenso sind keine Strom– und Wasserleitungen auf dem Grundstück verlegt.  Die Kosten für die
           Bereitstellung auf dem Grundstück übernimmt der Verkäufer.


           Erschließungskosten an der Straße fallen nicht an.

           Für den Wasserherstellungsbeitrag ist der Zweckverband Süd in Mintraching zuständig.


           Grundsätzlich  werden  für  neu  geschaffene  Grundstücke  Sondervereinbarungen  aufgrund  des  neuen
           „zweiten“ Anschlusses beschlossen. Diese Hausanschlusskosten sind wie üblich vom Grundstückskäufer zu

           tragen.

           Für das Wohngebiet existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Laut Aussage der Baubehörde ist in die-

           sem Fall die Bebauung der umliegenden Gebäude anzupassen.

           Das Umfeld ist mit Gebäuden bebaut, die aus Erdgeschoss und Dachgeschoss oder auch Erd-, Ober– und

           Dachgeschoss bestehen. Teilweise sind die Dachgeschosse als Vollgeschoss errichtet. Aber auch die Dach-
           neigung und Dachausrichtung sind unterschiedlich, ebenso die Gestaltung von Dachgauben.


           Im Ergebnis sind bei der Grundstücksbebauung viele Gestaltungsfreiräume gegeben.
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