Page 3 - Residenz am Stadtpark - Energieausweis BA 1
P. 3
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013
Registriernummer ² BY-2017-001241132
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes 3
(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")
Energieverbrauch
A+ A B C D E F G H
0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes
[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] kWh/(m²·a)
Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser
Zeitraum Primär- Anteil
Energieträger 3 energie- Energieverbrauch Warmwasser Anteil Heizung Klima-
[kWh]
faktor
[kWh]
von bis faktor [kWh]
Vergleichswerte Endenergie
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf
Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser
durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Effizienzhaus 40 MFH Neubau EFH Neubau EFH energetisch Wohngebäudebestand MFH energetisch nicht EFH energetisch nicht 4 beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier
Durchschnitt
Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärme
wesentlich modernisiert
gut modernisiert
wesentlich modernisiert
normalerweise ein um 15 bis 30 % geringerer Energieverbrauch
als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten
ist.
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs ist durch die Energiesparverordnung vorgegeben. Die Werte der Skala sind spezifische Werte
pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A ) nach der Energieeinsparverordnung, die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes.
N
Der tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden
Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab.
1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises gegebenenfalls
3
2
4
auch Leerstandszuschläge, Warmwasser- oder Kühlpauschale in kWh EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus