Page 44 - Sparta - Hallencup 2025
P. 44
Sparta Hallencup-Regeln
5 Feldspieler/-innen und 1 Tormann/Torfrau bilden eine Mannschaft.
Es dürfen ausschließlich Spieler/-innen mit gültiger ÖFB-Spielercard eingesetzt werden.
Gastspieler/-innen müssen von der Turnierleitung genehmigt werden.
Spielberechtigt sind Spieler/-innen ihrer Altersklasse (zB U10 – JG 2015 und jünger),
Ausnahme: Mädchen (zb U10 – JG 2014 und jünger)
Spielzeit: 1 x 12 Minuten (brutto) ohne Seitenwechsel, die Spieluhr darf nur vom Schiedsrichter/-in
angehalten werden.
Platzwahl: Die erstgenannte Mannschaft spielt von links nach rechts. Die zweitgenannte
Mannschaft hat Anstoß.
Turniermodus: U8 - U13: Meisterschaftssystem in 2 Gruppen, Platzierungs- und Finalspiele
Bei Punktegleichheit (1. Tordifferenz, 2. Anzahl erzielte Tore, 3. direkter Vergleich,
4. Siebenmeterschießen)
Ab U11 wird MIT Rückpassregel gespielt jedoch ohne Abseits.
BALL: U8-U10 (4 light), U11-U13 (5 light)
Abstöße/Abschläge und Auschüsse/Auswürfe dürfen nicht über die Mittellinie erfolgen. Wird der
Ball über die Mittellinie geworfen/geschossen erfolgt ein indirekter Freistoß vom Mittelkreis.
Der Abstand bei Freistößen beträgt 5 Meter. Eckstöße und Seitenout
werden mit dem Fuß durchgeführt und sind indirekte Freistöße. Berührt der Ball die Decke erfolgt ein
indirekter Freistoß vom Mittelkreis.
Ein Zeitauschluss (blaue Karte) beträgt 2 Minuten und darf nur 1 mal pro Spiel gegen einen Spieler/-in
ausgesprochen werden (sonst blau-rot). Die Zeitstrafe erlischt, wenn die betroffene Mannschaft ein
Tor kassiert. Der dauernde Ausschluss (blaue Karte) endet mit Spielende. Erhält ein Spieler/-in eine
blau-rote / rote Karte ist das Turnier für den Spieler/ die Spielerin beendet.
Ein Spieler/in tausch kann beliebig oft bei Spielunterbrechung erfolgen.
Tritt eine Mannschaft nicht an, oder betritt nach 3-maligem Aufruf nicht die Halle, wird das Spiel
mit 0:3 gegen sie gewertet.
Der Aufenthalt im Spielfeld-/Kabinenbereich ist nur den Betreuern/innen und Spielern/-innen gestattet.
Für Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verein des Verursachers.