Page 37 - Echelsbacher Brücke
P. 37
FFH-Gebiet DE 8331-302 „Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“: Hier kommt es zu geringfügigen flächigen Beein- trächtigungen
Die Überbauung bzw Versiegelung im Bereich des östlichen Widerlagers – das westliche Widerlager Widerlager liegt zur Gänze außerhalb des FFH-Gebiets – betrifft nahezu ausschließlich vorbelastete vegetationslose Flächen Damit kann ausgeschlossen werden dass die ermittelte Neuversiegelung von etwa 200 m2 eine erhebliche Beeinträchtigung bzw eine Verschlechte- rung des FFH-Gebiets nach sich ziehen könnte
Betrachtung FFH-Lebensräume
Im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Brü- cke (ca 50 m links und rechts) sind die folgen- den prioritären Lebensraumtypen des Anhangs der FFH-Richtlinie vorhande (vgl LARS Consult: „Vorprüfung der Verträglichkeit für das FFH-Gebiet 8331-302 ‚Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer‘“): LRT 7220* Kalktuffquellen LRT 9180* Schlucht- und Hang- mischwälder (Subtyp: Ulmo glabrae-Aceretum pseudoplatani) LRT 8220 Silikatfelsen mit Fels- spaltenvegetation und LRT 9130 Waldmeister-Bu- chenwald
37
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungserfordernisse können für beide FFH-Gebiete mit ihren Schutzgütern ausge- schlossen werden Unter Berücksichtigung der Minimierungs- und Vorsorgemaßnahmen wird nicht nur das Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie eingehalten es werden auch die verbleibenden Beeinträchtigungen auf ein ein sehr geringes Maß reduziert Darüber hinaus wird auch die Wiederherstellbarkeit von Schutzgü- tern im FFH-Gebiet FFH-Gebiet FFH-Gebiet FFH-Gebiet DE 8331-302 „Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfrei- stätte Ammersee-Südufer“ nicht beeinträchtigt