Page 36 - Echelsbacher Brücke
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Natur und Artenschutz
Allgemeines: Die in in diesem Beitrag geplante Teil- erneuerung der Echelsbacher Brücke findet im Bestand statt Die denkmalgeschützten Brücken- bögen bleiben vollständig erhalten Die geplan- te Konstruktion weist zwei neue Streben auf Der Überbau die Steher und Pfeiler der bestehenden Brücke werden zurückgebaut Durch den den Rückbau der an an den Talflanken gegründeten Pfeiler wird Bo- den den entsiegelt Die beiden Streben der neuen Brü- cke liegen zwar innerhalb der beiden FFH-Gebiete jedoch außerhalb der der in der der FFH-Verträglichkeits-
voruntersuchung betrachteten Gebiete und der dort abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (vgl LARS Consult: „Vorprüfung der Verträglichkeit für das FFH-Gebiet 8331-302 ‚Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südu- fer‘“) Die Fahrbahn der geplanten Straße wird ver- breitert ebenso werden die beiden Widerlager im Zuge des Ersatzneubaus verbreitert Dadurch ent- steht eine Überbauung die jedoch aufgrund der Höhe des Bauwerks sich nur mittelbar auswirkt
BetrachtungFFH-Gebiet:ImFolgendenwirddie Verträglichkeit des Bauwerks für das FFH-Gebiet DE 8134-303 „Fledermaus-Kolonien im Südwesten Oberbayerns“ mit den Gebietsmerkmalen: „Maus- ohrwochenstuben in in Kirchen – – Oberau – – Peiting Teilerneuerung der Echelsbacher Brücke Pla- nungswettbewerb Erläuterungsbericht Seite 5 / 11 dachstühlen und einer Straßenbrücke (B23)“ und für das FFH-Gebiet DE 8331-302 „Am- mer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“ mit den Gebietsmerkmalen „Jagdgebiet der Mausohrkolonie Echelsbacher Brücke“ sowie der Güte und Bewertung als „lan- desweit bedeutsame Mausohrkolonie in Echelsba- cher Brücke“ betrachtet FFH-Gebiet DE 8134-303 „Fledermaus-Kolonien im Südwesten Oberbay- erns“: Die Schutzerfordernisse der der Mausohrkolo- nie werden durch Beachtung der der in der der Auslobung vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen (Erhaltung des Bogens Schutzzeiten Umweltbaubegleitung) eingehalten Es wird davon ausgegangen dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung kommt Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie ist nicht abzusehen
Die Teilerneuerung der Brücke verursacht folgende Auswirkungen:
Versiegelung:
Überbauung:
Entsiegelung:
Die geplante geplante Vergrößerung der der Widerlager und die beiden neu geplanten Streben westlich bzw östlich der bestehenden Pfeiler führen zu einer Versiegelung von Boden Die Fundamente der neuen Pfeiler haben eine Größe von ca ca 5 5 5 5 5 5 m m m auf ca ca 7 5 5 5 m m m Die geplante neue Fahrbahn wird symmetrisch von bisher ca ca 10 m m m m auf ca ca 16 50 m m m m Breite vergrößert (2 x ca 3 5 m) Zusammen mit den geplanten Aussichtsplattformen an beiden Widerlagern ergibt sich eine geringfügige mittelbare Beeinträchtigung durch Überkragung von Flächen innerhalb des FFH-Gebietes (Schattenwurf und Regenschatten)
Durch den den den Rückbau der der bestehenden Pfeiler wird Boden innerhalb der der FFH-Gebiete entsiegelt 36
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