Page 57 - Echelsbacher Brücke
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Natur- und Artenschutz Folgende Punkte wurden bei der der Planung besonders berücksichtigt:
Bei der Planung wurden die Belange des Natur- und Artenschutzes in in in der der der der erforderlichen Weise berück- èEs wurde eine Konstruktion gewählt die die die die Innenflächen der der der der Bögen weder einschränkt noch
sichtigt Die Eingriffe in in die FFH-Gebiete werden soweit wie möglich minimiert und die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sodass eine Genehmi- gungsfähigkeit aus Sicht des des Naturschutzes und des des Artenschutzes gegeben ist
abschirmt Auch bauzeitlich sind hier keine Abschirmungen erforderlich Die Brückenbögen inklusive der der der 12 runden Ein-/Ausflugöffnungen stehen somit nach der der der Sanierung wieder un- eingeschränkt zur Verfügung Die Lage der Öffnungen sowie ihre Größe werden beibehalten Somit erfolgen keine dauerhaften Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets
„Fledermaus-Kolonien im Südwesten Oberbayerns (DE 8134-303)“ èDie Flächeninanspruchnahmen in in in der Ammerschlucht wurden so weit wie möglich mini- miert Von Vorteil ist
die die Andienung der Baustelle mit einem Bauseilkran durch den von oben diskret angedient werden kann Eine Andienung über die die die Böschung ist
nicht erforderlich so dass die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme im im FFH-Gebiet minimiert wird In prioritäre Lebensräume (Schlucht- und und Hangmischwälder Kalktuffquellen) wird bau- und/oder anla- gebedingt auf einer Fläche von insgesamt 1243 m2 eingegriffen Nicht prioritäre Lebensräu- me me me (Waldmeister-Buchenwald) sind auf 557 m2 betroffen Die Flächeninanspruchnahmen beschränken sich auf den Nahbereich der der der Brücke im oberen Hangbereich der der der infolge der der der Verschattung durch die bestehende Brücke Brücke sowie den Verkehr auf der Brücke Brücke bereits vor- belastet ist
Flächeninanspruchnahmen im Bereich der der vier Fledermausquartiere in in Stollen und Steinbrüchen südlich der Brücke sind sind ausgeschlossen ausgeschlossen Ebenfalls ausgeschlossen ausgeschlossen sind sind Eingriffe in in in in die Ammer Um bauzeitliche Beeinträchtigungen durch in in in in das Tal herabfallende Gegenstände oder Materialien zu verhindern sind Schutzgerüste und Auffangvorrichtungen vorgesehen Somit sind die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets
„Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer (DE 8331-302) so weit wie möglich minimiert 1003 | | Kennziffer 105672 | | Schüßler‐Plan Ingenieurgesellschaft mbH/Architekturbüro Keipke/Baader Konzept GmbH

























































































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