Page 75 - Echelsbacher Brücke
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Natur- und Artenschutz
Ziel der der Herstellung der der neuen Brücke ist eine geringst- mögliche Beeinträchtigung für den Landschaftsraum der Ammerschlucht:
èMinimale Eingriffe in in in in die die Natur für die die Ein- richtung und Andienung der Baustelle
èDurch die überwiegende Herstellung der Talbrücke im Freivorbau werden die Ein- griffe in in die Natur minimiert
èFür alle Bauphasen kann dabei weitest- gehend auf das vorhandene Straßennetz zurückgegriffen werden Eine zusätzliche Baustraße zur Andienung der Bau- stelle
ist bei dem gewählten Bauverfahren nicht er- forderlich Der An- und Abtransport des Materials erfolgt über die bereits existierende Straße Der Zu- sammenbau der der Stahlschüsse erfolgt auf der der Tras- se der der bestehenden Straße Der Rückbau der der Fahr- bahnplatte erfolgt durch Sägen in größere Stücke und Ausheben mit dem Kran Die Herstellung der neuen Kampferfundamente erfolgt von von oben von von dem bestehenden Oberbau aus Durch den den direk- ten An- und Abtransport des Baumaterials sind kei- ne Baustraßen erforderlich Der Felsausbruch wird ohne Sprengungen durchgeführt
Durch die Wahl von nur einem neuen Bogen ist auch nur ein Kampferfundament erforderlich was die Ein- griffe zusätzlich minimiert
und in in der Breite auf den Bereich der bestehenden Konstruktion beschränkt Diese Konstruktion garantiert eine maximale Redu- zierung der beanspruchten Flächen Der Bereich un- ter der Brücke wird durch die neue Tragkonstrukti- on des Bogens gegenüber dem Bestand nicht ein- geschränkt Eine größtmögliche Durchflutung von Licht und bestmögliche Wachstumsbedingungen für Flora und Fauna sind garantiert Es findet kein endgültiger Flächenverbrauch für die prioritären Lebensräume statt Temporär werden pri- oritäre Lebensräume für die die Andienung der Kamp- ferfundamente benötigt Da die die Andienung bei den Kampferfundamenten direkt von von oben von von der be- stehenden Brücke aus erfolgt kann jeweils von einer Grundfläche von zweimal 5 5 x 5 5 m m ausgegangen wer- den Die Grundfläche wird auch ökologisch wenig beansprucht da hier wegen der starken Gelände- neigung von einer Gerüstplattform auszugehen ist Alle Ein- und Ausflugöffnungen für die Fledermäuse bleiben sowohl während der Bauzeit wie auch da- nach erhalten Damit sind die Öffnungen besonders in der relevanten Zeit von April bis Ende August gut und gesichert zugänglich Die Anordnung des neu- en en en Bogens schränkt die Flugkorridore nicht wesent- lich ein Im Bereich der als Quartier genutzten Bo- gensegmente entsteht durch den neuen Bogen zwar eine begrenzte Einengung des Einflugbereichs in in in in der untersten Öffnung Mit einem Abstand von 1 m m zwi- schen neuem und altem Bogen bleibt ausreichend Platz vor den Einflugöffnungen
Die während der der Bauphase erforderlichen Gerüst- konstruktionen werden im Bereich der Einflugöff- nungen offen gehalten Nach gängiger Expertenmei- nung stellen offene Gerüste für Fledermäuse keine wesentlichen Hindernisse dar Eine direkte Beleuch- tung der Einflugöffnungen
in in den frühen Abendstun- den und über Nacht wird von April bis Ende August vermieden
Durch die die vorgelegte Planungslösung werden die die entscheidenden Beeinträchtigungsfaktoren für Fle- dermäuse vermieden
Für vorkommende Mausoh- ren wird die Quartiernutzung nicht eingeschränkt Die zu berücksichtigenden Vorgaben des Arten- schutzes werden umfänglich erfüIIt Eingriffe mini- miert
bzw gänzlich vermieden
Die Bauzeiten wurden so festgelegt dass ohne Nachtbauzeiten von März bis September ausge- kommen werden kann Die Betoninstandsetzungs- arbeiten im Bereich des zentralen Hangplatzbe- reichs liegen so dass sie zwischen Mitte September bis einschließlich März im zweiten Winter durchge- führt
und bis Ende März abgeschlossen sind Die Gefahr einer Kollision von Vögeln mit der Lärm- schutzwand wird durch die spezielle Gestaltung der LSW und die Verwendung von Vogelschutzstreifen minimiert
1005 | | Kennziffer 423296 | | Konstruktionsgruppe Bauen AG/Karl + Probst
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