Page 22 - Betriebsordnung Apr21
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26  Schutz- und Hygienekonzept


               Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-
               19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln
               einzuhalten.

               Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
               Name:  Landratsamt Berchtesgadener Land
                      Abteilung Gesundheitsamt
                      Tel. / E-Mail:08651/773151
               ➢     Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
                   ➢  In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann,
                      stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
                   ➢  Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung)
                      halten wir vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fern.
                   ➢  Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei
                      Fieber).
                   ➢  Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands
                   ➢  von 1,5 m
                   ➢  Aufsteller vor der Praxis/Eingangsbereich
                   ➢  Bestuhlung im Wartebereich wird mit 1,5m bemessen, auf den beiden Bänken dürfen
                      max. 2 Personen Platz nehmen
                   ➢  Aufsteller und Hinweisschilder, sowie Power-Point Anzeige auf dem Fernseher machen
                      die Kunden dauerhaft aufmerksam
                   ➢  Absperrbänder sorgen für Abstand im Rezeptionsbereich
                   ➢  Ablagentisch sorgt für Abstand zur Rezeption bei den Unterschriften
                   ➢  Duschen und Umkleiden sind gesperrt
               ➢     Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
                   ➢  Es stehen für Mitarbeiter FFP1 sowie FFP2 Masken zur Verfügung, für Hausbesuche ist
                      ein Vollschutzanzug oder ein Einmalkittel, Handschuhe und Vollvisier zu tragen.
                   ➢  Alles steht dem Mitarbeiter für seine Arbeit am Patienten zur Verfügung und ist im
                      Praxis –Lager gelagert.
                   ➢  Seit 01.01.21 trägt der Mitarbeiter nur noch FFP2 Masken, auch hinter Glas.
               ➢     Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
                   ➢  Patient wird umgehend der Praxis verwiesen, soll auf direktem Weg nach Hause und
                      seinen Arzt kontaktieren
                   ➢  Therapeut wird der Praxis verwiesen, keine Kontakte mehr, und den Arzt kontaktieren
                   ➢  Erst bei einer Abklärung durch den Arzt oder einem negativen Test darf er seine Arbeit
                      wieder aufnehmen.
               ➢     Handhygiene
                   ➢  Der Patient hat die Möglichkeit vor Eintritt in die Praxis seine Hände an Spendern zu
                      desinfizieren. Er soll vor und nach der Therapie seine Hände nach Hygienestandart
                      waschen und desinfizieren. Ausreichend Seife steht in den Toiletten bereit.
                   ➢  Therapeut wäscht sich vor und nach der Therapie die Hände mit zusätzlicher
                      Desinfektion nach den Hygienestandards.
               ➢     Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
                   ➢  Die Kunden dürfen keine Betreuungspersonen mit in die Praxis nehmen, diese Personen
                      müssen draußen oder im Auto warten.
                   ➢  Es sind nur eine bestimmte Anzahl an Stühlen zum Warten bereitgestellt in
                      ausreichendem Abstand
                   ➢  Es dürfen nur 2 Personen vor der Rezeption warten, laut
                   ➢  Hinweisschild
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