TrophyDez2017
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Ausgezeichnete Weine
Wettbewerbe von Weltruf – DWM – Deutsche Wein Marketing
Die DWM Deutsche Wein Mar- keting ist mit jährlich vier Ver- kostungswettbewerben auf der ganzen Welt als Qualitätsgarant nicht mehr aus der internatio- nalen Weinbranche wegzuden- ken und gibt Weinliebhabern wichtige Orientierungshilfen, vom Handel bis an die Bar. Ber- lin (Deutschland), Beirrada (Por- tugal) und Daejeon (Südkorea) sind die Orte, an denen die Tro- phys durchgeführt werden. Ins- gesamt werden fast 20.000 Weine aus circa 40 weinbau- treibenden Nationen während der vier Termine von zusammen über 600 Juroren verkostet und bewertet. Damit ist die DWM – Deutsche Weinmarketing der größte Veranstalter von Wettbe- werben, die unter of zieller Auf- sicht durchgeführt werden.
Zwei namhafte Schirmherren: OIV und UIOE
Alle Wettbewerbe stehen un- ter der Schirmherrschaft der In- ternationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) und der Internationalen Union der Öno- logen (UIOE) und sind damit wie alle anderen unter diesem Pat- ronat stehenden Wettbewerbe die am strengsten kontrollier- ten Wettbewerbe weltweit. Da- mit wird sichergestellt, dass alle Wettbewerbe nach denselben objektiven Richtlinien und hohen Qualitätsansprüchen durch- geführt werden. Nur rund 20 Wettbewerbe weltweit und die Berliner Wein Trophy als einzi- ger Wettbewerb in Deutschland stellen sich diesen Anforde- rungen. Ein Beweis für die hohe Kompetenz und Klarheit, die diese Wettbewerbe vermitteln.
Die OIV (Organisation Interna- tionale de la Vigne et du Vin) ist eine zwischenstaatliche Orga- nisation mit wissenschaftlicher und technischer Ausrichtung und anerkannter
Zuständigkeit im Bereich Rebe, Wein, Getränke auf Weinbasis, Tafeltrauben, Rosinen und an- dere Rebenerzeugnisse. Anhand ihrer Empfehlungen, internati- onalen Normen und Richtlinien fördert sie die Harmonisierung und den Austausch von Infor- mationen und auf wissenschaft- lich fundierter Grundlage be- ruhenden Kenntnissen mit dem Ziel, die Produktivität, Produkt- sicherheit und -qualität sowie die Produktions- und
Vermarktungsbedingungen weinbaulicher Erzeugnisse zu verbessern.
Die OIV stellt sicher, dass Wettbewerbe auf der ganzen Welt nach den internationalen Normen der Verkostung durch- geführt werden. Dabei legt sie vier Kriterien an: Aussehen, Geruch, Geschmack und Ge- samt-Harmonie.
Die UIOE (Union Internationale des OEnologues) vereint unter ihrem Dach eine Vielzahl nati- onaler Berufsverbände rund um den Weinbau und die Weinberei- tung.
Der hochgeschätzte Veband ist damit das Sprachrohr der wichtigsten Weinberufsverbän- de auf der ganzen Welt. Ihre Aufgabe sieht die UIOE darin, sowohl die berufsständischen als auch die wirtschaftspoliti- schen Interessen der Önologen und der verwandten Berufe zu fördern und zu schützen.
Standard für internationale Weinwettbewerbe OIV
Der gegenwärtige Standard für internationale Weinwettbewerbe (Oeno 2/94) wurde im Juli 2009
von der 74. Generalversamm- lung des OIV verabschiedet. Er ersetzt die 1975
verabschiedeten Regeln für in- ternationale Weinwettbewerbe.
Diese bedeutende, von der Ex- pertengruppe „Weinwettbewer- be“ des OIV in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Önolo- genverband durchgeführte Ar- beit ermöglichte die Erstellung eines Standards, der Bedingun- gen für die Durchführung inter- nationaler Wettbewerbe festlegt und anhand gerechter Verfahren den Vergleich der Ergebnisse er- möglicht.
In der Europäischen Union un- terliegt die Vergabe von Aus- zeichnungen bei Wettbewerben den „Vorschriften, die von der Kommission, den Mitgliedstaa- ten oder vom Internationalen Amt für Rebe und Wein aner- kannt bzw. aufgestellt wurden“ (Richtlinie 3201/90 vom 16. Ok- tober 1990, Artikel 15 (3)).
Die Genehmigung internati- onaler Wettbewerbe durch das OIV ist daher durch diesen
Standard geregelt. Der Gene- raldirektor des OIV ist zur Vorga- be und Durchführung aller not- wendigen Maßnahmen befugt. Ihm obliegt zudem die Prüfung der Anträge von Wettbewerben, die unter der Schirmherrschaft des OIV statt nden sollen.
Zur Überwachung dieser Nor- men wird von der OIV ein of zi- eller Beobachter zur Verkostung gesandt, der jeden Schritt do- kumentiert, aufzeichnet und be- wertet. Bei Verstößen gegen
diese Norm ist der Delegierte berechtigt, die Verkostung ab- zubrechen, bzw. aufgrund des dann folgenden Berichtes wird dem Veranstalter bei groben Verstößen im nächsten Jahr die Patronage nicht mehr verliehen.
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