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Aktion Frühjahrsputz
Behördenposse beim Kindergeld
Lange Zeit besaß fast jede Behörde in Deutschland eine eigene Familienkasse. Die war zuständig für die Kindergeldauszahlung an die eigenen Mitarbeiter. Tausende Behör­ den in den Ländern und Kommunen haben diese Aufgabe inzwischen an die Familien­ kassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgegeben. Das ist sinnvoll, weil die BA bereits für die Kindergeldauszahlungen an Millionen Privatbeschäftigte zuständig ist. Wegen der großen Fallzahl sind Kinder­ geld­Verwaltungskosten bei der BA beson­ ders günstig.
Doch ausgerechnet der Bund, der das zu­ grundeliegende Familienkassenkonzentrati­ onsgesetz auf den Weg gebracht hatte, mauert jetzt. Nach dem Willen des Bundes­ innenministeriums (BMI) soll das Bundes­
verwaltungsamt (BVA) als Bundesfamilien­ kasse erhalten bleiben. Viele Bundesbehörden wechseln deshalb zum BVA statt zur BA bzw. planen diesen Wechsel.
Doch weder personell noch im IT­Bereich ist das Bundesverwaltungsamt für diesen An­ sturm ausreichend gerüstet. Deshalb hatte es die Bundesbehörden in einem internen Schreiben vom Mai 2020 über die eigenen Defizite offen informiert und dazu geraten, die Kindergeldbearbeitung der BA zu übertra­ gen. Wörtlich hieß es in dem BVA­Schreiben, „dass eine Fortführung der Bundesfamilien­ kasse beim BVA aus wirtschaftlichen Grün­ den in den nächsten Jahren nicht mehr ver­ tretbar ist. Die Verpflichtung zum sparsamen und wirtschaftlichen Haushalten lässt leider nur einen Weg zu: die Abgabe der Aufgabe
alenkasm



























































































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