Page 14 - Immobilien Fachbegriffe
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Begriffe, aus dem Immobilienbereich Doppelparker
siehe Kipp-Parker
EFH
a) Abkürzung für Einfamilienhaus
b) Abkürzung für Erdgeschoßfußbodenhöhe (Bauwesen)
EH
Abkürzung für Einzelhaus
Eigentümer
Diejenige Person, die im Grundbuch (einer Immobilie) eingetragen ist.
Eigentümergemeinschaft
Alle Eigentümer einer Immobilie, die nach dem WEG (Wohungseigentumsgesetz) aufgeteilt wurde.
Eigentümerrecht
Recht des Eigentümers an einer Sache.
Bezieht sich hier auf für den Veräusserer im Grundbuch eingetragene Grundschulden bei Abtretung an den Erwerber
Eigentümerversammlungsprotokoll
Eine schriftliche Aufzeichnung der besprochenen und/oder beschlossenen Punkte einer ordentlichen oder außerordentlichen Eigentümerversammlung, von der jeder Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft eine Abschrift erhält.
Eigentümerversammlung
zu bestimmten Terminen einberufene Versammlung von Wohnungseigentümern. Quelle: Duden
Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen”) bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.
... das was jemandem (rechtlich) gehört.
Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch streng voneinander zu unterscheiden. So kann ein Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (zum Beispiel bei einer Mietwohnung). Daneben wird der Begriff des Eigentums umgangssprachlich auch für das Objekt des Eigentums verwendet („Das ist mein Eigentum“). Quelle: Wikipedia
Eigentumsänderung
Veränderung in den Eigentümerverhältnissen.
Wenn der Erwerber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird
Herbert Herrmann HHImmobilien, haeuser-spezialist.com, Leinfelder Straße 8, 70771 LE-Echterdingen, 0711 72 89 13020.10.2015 -13-

