Page 177 - Spielplan 2020_21 mit Titel
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Abonnement-Bedingungen 2020/21
§ 1 Allgemeines nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10
(1) Die Abonnementbedingungen gelten, soweit nicht an- Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
ders vereinbart, für die vertraglichen Beziehungen zwischen
dem Stadttheater Fürth und dem Abonnenten. § 4 Ermäßigung
Der/die Abonnent*in kann zwischen verschiedenen Abon- (1) Schüler*innen, Studierende, Wehr- und Zivildienstlei-
nementreihen, nämlich Premierenabonnement, Schauspiel- stende, Behinderte mit B-Vermerk (Begleitperson) sowie
miete, Gemischtem Abonnement, Kleinen Gemischten Abon- deren Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von 50%
nements, Komödie Extra, Tanztheater, Opernring, großer Kon- (ausgenommen Premierenabonnement). Der Abonnementbe-
zertmiete und kleiner Konzertmiete wählen. stellung ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Berechtigungs-
Er/Sie verpflichtet sich zur Abnahme des jeweiligen im schein in Kopie beizufügen und bei jeder Abonnementvor-
Spielplan dargestellten Gesamtabonnements. stellung auf Verlangen vorzuzeigen.
(2) Termin- und/oder Stückänderungen bleiben vorbehalten. (2) Verlängert sich das Abonnement um eine weitere Spiel-
Sie werden durch Aushang rechtzeitig bekanntgegeben. zeit gemäß § 2 (1), so gelten nicht ermäßigte Preise, wenn
nicht bis zum 15. Jun 2020 die Berechtigung nachgewie-
(3) Neubestellungen sind schriftlich oder durch persönliche
Vorsprache im Abonnementbüro bis 2. Okt 2020 möglich. sen wird.
§ 2 Vertragsdauer § 5 Abonnementausweis
(1) Der/die Abonnent*in erhält den Abonnementausweis
(1) Der Vertrag wird für eine Spielzeit geschlossen. Er ver- mit der Jahresrechnung. Im Falle des Zahlens nach Rech-
längert sich um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht bis nungserhalt wird der Abonnementausweis übersandt,
spätestens 15. Jun 2020 für die Spielzeit 2020/21 schrift- sobald der fällige Betrag auf dem Konto des Stadttheaters
lich gekündigt wird.
Fürth eingegangen ist. Der Abonnementausweis gilt als
(2) Änderungswünsche für folgende Spielzeiten können Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen des/der
nur bis 15. Jun 2020, nicht aber während der laufenden Abonnent*in gewählten Abonnementserie.
Spielzeit berücksichtigt werden.
Der Abonnementausweis gilt vier Stunden vor der Veran-
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur staltung bis Betriebsschluss auch als Fahrkarte auf allen
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der VGN-Verkehrsmitteln (DB 2. Klasse, zuschlagfreie Züge) im
entsprechenden Nachweise. gesamten Verbundgebiet zur einmaligen Hin- und Rückfahrt
§ 3 Zahlung zu/von der Veranstaltung. Im Übrigen gilt der VGN-Gemein-
schaftstarif.
(1) Der/die Abonnent*in hat die Wahl, den Abonnement-
preis durch SEPA-Lastschriftverfahren oder nach Erhalt der (2) Abonnementausweise sind übertragbar, soweit sie nicht
Rechnung zu bezahlen. nach § 4 ermäßigt sind. Die Zahlungspflicht trägt der Abon-
nementinhaber. Namens- und Anschriftänderungen sind
(2) Im SEPA-Lastschriftverfahren wird der Gesamtbetrag dem Abonnementbüro des Stadttheaters Fürth unverzüglich
zum 15. Okt 2020 abgebucht. Daneben besteht die Mög- mitzuteilen.
lichkeit, den Betrag in zwei gleichen Raten zum 15. Okt
2020 und 1. Dez 2020 einziehen zu lassen. § 6 Ersatzausweis
Ändert sich die SEPA-Bankverbindung, so ist dies dem (1) Bei Verlust des Abonnementausweises erhalten die
Abonnementbüro des Stadttheaters Fürth unverzüglich Abonnenten im Abonnementbüro oder an der Kasse gegen
mitzuteilen. Zahlung eines Betrages von € 2,50 einen Ersatzausweis.
Fallen durch ungenaue Angaben des Abonnenten Bank- Die Abonnementkarte verliert damit ihre Gültigkeit.
gebühren an, so werden diese vom Abonnenten über- (2) Für Aufwendungen des Stadttheaters, die durch den
nommen. Kartenverlust bedingt sind, haftet der Abonnementinhaber.
(3) Entscheidet sich der/die Abonnent*in für die Bezahlung
nach Erhalt der Rechnung, so wird der Abonnementpreis
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