Page 77 - Chronik der SPD Kaufungen
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Top 7: Verschiedenes
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Top 8: Schlusswort
Martina Rapprich bedankte sich abschließend bei allen Anwesenden für ihre Teilnahme, ins-
besondere bei Familie Röhling für die Bewirtung und beendete die Jahreshauptversammlung
gegen 20.25Uhr.
LKW-Durchfahrtverbot auf der B 7 beibehalten
Antrag zur Jahreshauptversammlung des SPD-Ortsvereins Kaufungen am 20.06.20·18
Antragsteller: SPD-Ortsverein Kaufungen
Adressaten: SPD-Fraktion im hessischen Landtag
Hess. Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr
Beschluss:
Die SPD- Kaufungen fordert die Beibehaltung des LKW- Durchfahrtverbotes zwischen der B
7 von der AS Kassel-Ost (A 7) und Wehretal- Oetmannshausen.
Wir fordern den hessischen Verkehrsminister auf, alles dafür zu tun, dass das LKW Durch-
fahrtverbot dauerhaft bestehen bleibt.
Wir fordern die SPD-Fraktion im hessischen Landtag auf, sich dafür einzusetzen.
Begründung;
Die Anordnung des LKW- Durchfahrverbotes aus dem Jahre 2006 wurde mit der Vermeidung
von Maut-Schleich Verkehr begründet. Ab 1.7.2018 wird die Maut auf allen Bundesstraßen
eingeführt. Bisher galt sie nur für,- die drei- und vierspurigen Abschnitte. Damit ist die Begrün-
dung des Durchfahrtverbotes rechtlich anfechtbar. Die hessische FDP, insbesondere der" ehe-
malige hessische Verkehrsminister Posch, haben bereits öffentlich massiv darauf hinge wiesen
und die Abschaffung des LKW-Durchfahrtsverbotes gefordert. Es ist zu befürchten, dass das
bestehende Durchfahrtverbot nun beklagt und auf dem Gerichtswege gekippt wird. Die Folge
wäre, dass jeglicher Lkw-Verkehr wieder über die B 7 fahren kann. Das bedeutet unzumutbare
Lärm- und Schadstoffemissionen für die Bevölkerung in den Gemeinden Kau fungen und Helsa.
Deshalb muss das Durchfahrtsverbot erhalten werden.
Der hessische Verkehrsminister will das Durchfahrtverbot zwar nicht aufheben, was wir begrü-
ßen. Die Anordnung bedarf jedoch einer neuen, gerichtsfesten Begründung. Das erwarten wir
vom hessischen Verkehrsminister, dass er dafür Sorge trägt, dass das LKW-Durchfahrtverbot
dauerhaft Bestand hat. Dies gilt heute und dies gilt in Zukunft.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die fertiggestellten Streckenabschnitte der A 44 zwischen
Kassel und Wommen als Autobahnstrecken freigegeben werden, wie das bisher schon für eini-
ge der Fall ist. Denn die Planungs- und Bauverzögerungen im Abschnitt VKE sind nicht von der
Gerneinde Kaufungen und, ihren Bürgerinnen und Bürgern zu verantworten, sondern von den
zuständigen Planungsbehörden.
Kaufungen, 20.06.2018