Page 12 - Magazin 1_2022 Patennetzwerk - Verein zur Abschaffung von Barrieren
P. 12

5.2). Regionale Projekte

           Um Projekte in den einzelnen Regionen umsetzen zu können,

           sind Personen vor Ort unerlässlich, welche die Barrieren
           erkennen und die notwendige Kompetenz mitbringen, um die
           Projekte zu realisieren. Diese Kompetenz erlernt ein aktiver

           Networkpate in der Akademie des Patennetworks. Bei
           entsprechender Qualifikation kann dieser seine eigenen

           Projekte zu Gunsten aller Betroffenen in seiner Region
           umsetzen.


           Ein Beispiel: Erkennt ein qualifizierter Networkpate eine Barriere in einem
           Geschäftslokal, kann dieser den Geschäftsinhaber über die Barriere in Kenntnis
           setzen und ihm die Möglichkeit geben, die bestehende Barriere über das

           Patennetwork abzubauen. Nach Einschätzung der Notwendigkeit und
           Budgetierung reicht dieser das Projekt beim Patennetwork ein. Nach Freigabe wird

           es auf der Homepage des Patennetworks ausgeschrieben. Ab jetzt kann jeder
           aktive Networkpate das Projekt aus den Geldern, die ihm aus dem
           Barrierefreibonus zustehen, unterstützen. Sobald das Budget vorhanden ist, kann

           der Networkpate, der das Projekt ins Leben gerufen hat, mit der Umsetzung
           beginnen.


           5.3). Personenbezogene Projekte

                Jede Person kennt seine eigenen Barrieren am Besten, daher hat ein aktiver
                Networkpate bei entsprechender Qualifikation die Möglichkeit, diese nach

                eigenem Ermessen zu beseitigen. Personenbezogene Projekte können sehr
                vielseitig sein und werden daher in einem Kriterienkatalog klar definiert, um

                eventuellen Missbrauch zu vermeiden.

                Mögliche Projekte können sein:


           •  Umbauten im Eigenheim, zum Beispiel Installationen von Rampen,

              Treppenliften, befahrbaren Duschen, usw.


           •  Anschaffung von Hilfsmitteln, wie Rollstühle,
              Rollatoren, Hörgeräte, Brillen, usw. (auch ohne
              Hilfsmittelnummer - d.h. von der Krankenkasse bezahlt-

              realisierbar)

           •  Assistenzleistungen, Pflegeleistungen


           •  Finanzierung medizinischer Behandlungen, zum

              Beispiel Physiotherapien oder operative Eingriffe
              wie eine Zahn-OP


       12
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17