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Aufwandsentschädigung aus dem

        Empfehlungsbonus



        Durch die Provisionen aus dem Patennetwork-Empfehlungsplan hat der

        Networkpate einen Mehrwert, den es in dieser Form im sozialen Bereich noch
        nicht gibt.



        Mit dem Empfehlungsbonus kann nicht nur die Patenschaft refinanziert
        werden, auch Gewinne sind durchaus möglich. Die Gewinne können

        verwendet werden, um weitere Patenschaften abzuschließen, womit sich der

        Networkpate vermehrt sozial engagieren kann. Der Networkpate kann sich den
        Bonus auch als Aufwandsentschädigung auf sein Girokonto auszahlen lassen.



        Da der Empfehlungsbonus nicht nur auf direkte, sondern auch auf indirekte
        Empfehlungen ausgeschüttet wird, ist es wichtig, Auszahlungen

        leistungsgerecht zu reglementieren.


        Um sich die Aufwandsentschädigung aus dem Empfehlungsbonus auszahlen

        lassen zu können, muss die Firstregel berücksichtigt werden. Die Firstregel

        besagt, dass pro Monat maximal 250 € je persönlich empfohlenem aktiven
        Networkpaten ausbezahlt werden können.



        Die Firstregel ist wichtig, um einerseits ein stabiles Wachstum vom
        Patennetwork zu fördern. Andererseits wird dadurch niemanden signalisiert,

        dass man ohne Aktivität Gewinne erzielen kann.



                                                          Sponsorenwerbung






























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