Page 36 - Info_Patennetzwerk - Verein zur Abschaffung von Barrieren
P. 36
Aufwandsentschädigung aus dem
Empfehlungsbonus
Durch die Provisionen aus dem Patennetwork-Empfehlungsplan hat der
Networkpate einen Mehrwert, den es in dieser Form im sozialen Bereich noch
nicht gibt.
Mit dem Empfehlungsbonus kann nicht nur die Patenschaft refinanziert
werden, auch Gewinne sind durchaus möglich. Die Gewinne können
verwendet werden, um weitere Patenschaften abzuschließen, womit sich der
Networkpate vermehrt sozial engagieren kann. Der Networkpate kann sich den
Bonus auch als Aufwandsentschädigung auf sein Girokonto auszahlen lassen.
Da der Empfehlungsbonus nicht nur auf direkte, sondern auch auf indirekte
Empfehlungen ausgeschüttet wird, ist es wichtig, Auszahlungen
leistungsgerecht zu reglementieren.
Um sich die Aufwandsentschädigung aus dem Empfehlungsbonus auszahlen
lassen zu können, muss die Firstregel berücksichtigt werden. Die Firstregel
besagt, dass pro Monat maximal 250 € je persönlich empfohlenem aktiven
Networkpaten ausbezahlt werden können.
Die Firstregel ist wichtig, um einerseits ein stabiles Wachstum vom
Patennetwork zu fördern. Andererseits wird dadurch niemanden signalisiert,
dass man ohne Aktivität Gewinne erzielen kann.
Sponsorenwerbung
36