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von Schulen mit externen Partnern für beide Seiten Fazit: Manchmal werden ethische Richtlinien als
attraktiv ist, braucht es Regeln für solche Koopera- geschäftsschädigend empfunden. Für kiknet.ch
tionen. stellen sie eine Qualitätsgarantie für die Lehrmittel
Vor diesem Hintergrund hat der LCH zusammen mit und deren Ziele dar. Sie fördern auch das Vertrau-
einer ausgewählten Gruppe von Unternehmen, Stif- ensverhältnis zwischen uns und den Lehrpersonen,
tungen, Schulträgern, Pädagogischen Hochschu- denn viele gesponserte Lehrmittel, Broschüren und
len und weiteren Organisationen ein Regelwerk digitale Unterrichtshilfen sind mit Produkte- oder
zum Bildungssponsoring erarbeitet: die «Charta zu Firmenlabels versehen oder verfolgen mit Slogans,
Sponsoring, Förderung und Finanzierung des öf- Produkthinweisen und versteckten Kaufaufforderun-
fentlichen Bildungswesens durch private Anbieter». gen mehr oder weniger offen Marketinginteressen
Auch kiknet.ch hat sich an der Erarbeitung beteiligt der Sponsoren. Die Charta des LHC ist daher ein
und die Charta im Sommer 2019 unterzeichnet. richtungsweisendes Regelwerk, das durchaus Sinn
Im Zentrum des Regelwerks stehen unentgeltliche macht.
oder stark vergünstigte sowie werbefinanzierte Leis-
tungen von Privatpersonen, zivilgesellschaftlichen Hier eine Auswahl der Charta-Unterzeichner, es
Organisationen und Unternehmen an öffentliche Bil- werden kontinuierlich mehr:
dungsinstitutionen.
Die Charta versteht sich als Selbstverpflichtung
aller Beteiligten zu bestimmten Maximen und Ver-
haltensregeln, insbesondere zu Transparenz und
Datenschutz. Sie trägt wesentlich zur Klarheit von
Kooperationen, Sponsoring- und Förderprojekten
zwischen öffentlichen Bildungseinrichtungen und
ihren Partnern bei. Folgende Kernpunkte werden
unter Berücksichtigung der Charta schriftlich ver-
einbart und sind somit Vertragsbestandteil zwischen
den Kooperationspartnern; bei kiknet.ch sind sie Be-
standteil der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingun-
gen).
1. Keine Beeinflussung oder Beeinträchtigung des
Bildungsauftrags der Institutionen und der Dozieren-
den sowie der gesetzlich und verfassungsmässig
garantierten Rechte.
2. Schutz der Persönlichkeitsrechte der Studieren-
den.
3. Kein Missbrauch des Zugangs zu Schulen und
Unterricht zu Werbezwecken.
4. Einhaltung der Lehrpläne.
5. Inhaltliche, politische, religiöse und weltanschau-
liche Ausgewogenheit.
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