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WERTACH / 9 /  LIVING





                                                                 Die baubeschreibung

       31.     Aussenanlagen
       Die  Gärten  und  Freiflächen  werden  mit  ortsvorhandenem  Humus  planiert.  Die  Rasensaat  und  das  Bepflanzen  der  AuSSenanlagen  obliegen  dem  Käufer.  Die
       Einfriedung  zur  StraSSe  und  zwischen  den  neuen  Grundstücken  erfolgt  mit  einem  Metallzaun.  Zufahrten  und  Stellplätze  werden  gepflastert.  Die  Terrasse
       erhält einen Betonplattenbelag. Für die Gemeinschaftsmüllbehälter werden in separat ausgewiesenen Flächen oberirdische Abstellmöglichkeiten geschaffen.

       32.     HausschlieSSanlage
       Die Gebäude werden mit einer zentralen SchlieSSanlage versehen. Jede Wohnung erhält 3 Wohnungsschlüssel sowie zwei Briefkastenschlüssel.

       33.     Tiefgarage und AuSSenstellplätze
       Die  Tiefgarage  erhält  ein  elektrisches  Sektionaltor  mit  Funksender.  Der  Boden  in  der  Tiefgarage  wird  betoniert.  Die  Stellplätze  werden  farblich  markiert.
       Jeder  Stellplatz  erhält  einen  Handsender  zum  Öffnen  des  Tores.  Jeder  Tiefgaragenstellplatz  erhält  eine  Leerrohrverbindung  als  Möglichkeit  zur
       nachträglichen Montage einer Wallbox.
       34.     Sonstiges
       Die Darstellung der Pflanzungen, Wege und sonstige AuSSenanlagen ist unverbindlich. Die in den Ansichten, Perspektiven und Grundrissen gezeigten Pflanzen,
       Möbel  und  Sonnenschutzanlagen  sind  im  Kaufpreis  nicht  enthalten.  Alle  MaSSangaben  sind  Ca.-Angaben  und  geben  RohbaumaSSe  wieder.    Es  wird  darauf
       hingewiesen,  dass  ggf.  Installationsschächte,  Rohrverkleidungen  und  Vorwandmontagen  eingebaut  werden,  die  nicht  in  den  Plänen  dargestellt  sind.
       Änderungen  aufgrund  konstruktiver,  statischer,  gestalterischer  oder  bauaufsichtlicher  Erfordernisse  /  Auflagen  bleiben  vorbehalten.  Die
       Gewährleistungsfrist  beträgt  5  Jahre.  Die  Frist  beginnt  mit  der  Übergabe  des  Objektes.  In  Bauteilen,  Putzen,  Belägen  usw.  können  aufgrund  der
       bauphysikalischen Eigenschaften Haarrisse bis 0,2mm entstehen. Diese stellen keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsanspruchs dar. Elastische Verfugungen
       sowie Anstriche, insbesondere für Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind (z.B. Haustüre, Holzteile, AuSSenputz…..), sind Wartungsarbeiten in entsprechenden
       Zeitabständen nach Vorgaben der Hersteller auch innerhalb der Gewährleistungszeit des Bauträgers durch die Hauseigentümer durchzuführen. Änderungen
       der Ausstattung sind möglich. Die Änderungen sind schriftlich vor Vertragsabschluss festzuhalten und in den Bauvertrag aufzunehmen.  Die Preisabstimmung
       und  die  Ausführung  der  Sonderwünsche  werden  direkt  zwischen  dem  Einzelunternehmer  und  dem  Erwerber  abgewickelt.  Die  Käufer  können  sich  bei  den
       Vertragshändlern  Bodenbeläge  und  Fliesen  innerhalb  der  genannten  Bruttopreise  frei  auswählen.  Bei  einer  Auswahl  des  Käufers  unter  den  angegeben
       Materialpreisen kANN keine Vergütung der Differenz erfolgen. Mehrkosten werden direkt mit dem Vertragshändler abgerechnet. Sonderwünsche können nur
       dann berücksichtigt werden, wenn dadurch der Baufortschritt weder gehemmt noch in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Sonderwünsche welche direkt mit
       der Ausführenden Firma vereinbart wurden werden bei der Abnahme nicht berücksichtigt.  Die Wohnungen werden besenrein übergeben.

       35.     Zahlungsplan nach Baufortschritt - zuzüglich eventueller Sonderwünsche
       1. Zahlung          30%      v.H. nach  Beginn der Erdarbeiten
       2. Zahlung          35%      v.H. nach  Rohbaufertigstellung einschl. Zimmererarbeiten
       3. Zahlung          5,6%     v.H. nach  Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
       4. Zahlung          14,7%    v.H. nach  Fertigstellung der Rohinstallation der Sanitär-,
                                              Elektro u. Heizungsanlagen, Fenstereinbau einschlieSSlich der Verglasungen der Estrich- und Fassadenarbeiten
                                              inkl. Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
       5. Zahlung          11,2%    v.H. nach  Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
                                              und Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe
       6. Zahlung          3,5%     v.H. nach  vollständiger Fertigstellung
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