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WERTACH / 9 / LIVING
Die baubeschreibung
31. Aussenanlagen
Die Gärten und Freiflächen werden mit ortsvorhandenem Humus planiert. Die Rasensaat und das Bepflanzen der AuSSenanlagen obliegen dem Käufer. Die
Einfriedung zur StraSSe und zwischen den neuen Grundstücken erfolgt mit einem Metallzaun. Zufahrten und Stellplätze werden gepflastert. Die Terrasse
erhält einen Betonplattenbelag. Für die Gemeinschaftsmüllbehälter werden in separat ausgewiesenen Flächen oberirdische Abstellmöglichkeiten geschaffen.
32. HausschlieSSanlage
Die Gebäude werden mit einer zentralen SchlieSSanlage versehen. Jede Wohnung erhält 3 Wohnungsschlüssel sowie zwei Briefkastenschlüssel.
33. Tiefgarage und AuSSenstellplätze
Die Tiefgarage erhält ein elektrisches Sektionaltor mit Funksender. Der Boden in der Tiefgarage wird betoniert. Die Stellplätze werden farblich markiert.
Jeder Stellplatz erhält einen Handsender zum Öffnen des Tores. Jeder Tiefgaragenstellplatz erhält eine Leerrohrverbindung als Möglichkeit zur
nachträglichen Montage einer Wallbox.
34. Sonstiges
Die Darstellung der Pflanzungen, Wege und sonstige AuSSenanlagen ist unverbindlich. Die in den Ansichten, Perspektiven und Grundrissen gezeigten Pflanzen,
Möbel und Sonnenschutzanlagen sind im Kaufpreis nicht enthalten. Alle MaSSangaben sind Ca.-Angaben und geben RohbaumaSSe wieder. Es wird darauf
hingewiesen, dass ggf. Installationsschächte, Rohrverkleidungen und Vorwandmontagen eingebaut werden, die nicht in den Plänen dargestellt sind.
Änderungen aufgrund konstruktiver, statischer, gestalterischer oder bauaufsichtlicher Erfordernisse / Auflagen bleiben vorbehalten. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Objektes. In Bauteilen, Putzen, Belägen usw. können aufgrund der
bauphysikalischen Eigenschaften Haarrisse bis 0,2mm entstehen. Diese stellen keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsanspruchs dar. Elastische Verfugungen
sowie Anstriche, insbesondere für Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind (z.B. Haustüre, Holzteile, AuSSenputz…..), sind Wartungsarbeiten in entsprechenden
Zeitabständen nach Vorgaben der Hersteller auch innerhalb der Gewährleistungszeit des Bauträgers durch die Hauseigentümer durchzuführen. Änderungen
der Ausstattung sind möglich. Die Änderungen sind schriftlich vor Vertragsabschluss festzuhalten und in den Bauvertrag aufzunehmen. Die Preisabstimmung
und die Ausführung der Sonderwünsche werden direkt zwischen dem Einzelunternehmer und dem Erwerber abgewickelt. Die Käufer können sich bei den
Vertragshändlern Bodenbeläge und Fliesen innerhalb der genannten Bruttopreise frei auswählen. Bei einer Auswahl des Käufers unter den angegeben
Materialpreisen kANN keine Vergütung der Differenz erfolgen. Mehrkosten werden direkt mit dem Vertragshändler abgerechnet. Sonderwünsche können nur
dann berücksichtigt werden, wenn dadurch der Baufortschritt weder gehemmt noch in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Sonderwünsche welche direkt mit
der Ausführenden Firma vereinbart wurden werden bei der Abnahme nicht berücksichtigt. Die Wohnungen werden besenrein übergeben.
35. Zahlungsplan nach Baufortschritt - zuzüglich eventueller Sonderwünsche
1. Zahlung 30% v.H. nach Beginn der Erdarbeiten
2. Zahlung 35% v.H. nach Rohbaufertigstellung einschl. Zimmererarbeiten
3. Zahlung 5,6% v.H. nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
4. Zahlung 14,7% v.H. nach Fertigstellung der Rohinstallation der Sanitär-,
Elektro u. Heizungsanlagen, Fenstereinbau einschlieSSlich der Verglasungen der Estrich- und Fassadenarbeiten
inkl. Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
5. Zahlung 11,2% v.H. nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
und Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe
6. Zahlung 3,5% v.H. nach vollständiger Fertigstellung