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Beitragsordnung                                     ab 01.01.2017



    Grundbeitrag                                                monatlich / €
    Kinder und Jugendliche                                              8,00
    Erwachsene                                                         14,00

    Familien (ab 3 Personen)                                           26,00
    Passive Mitglieder                                                  7,00


    Zuschläge bei folgenden Abteilungen                           monatlich / €

    Fußball Erwachsene
    (ausgenommen Altherren + Ü50)                                                   2,00

    Judo                                                                3,00

    Koronar                                                             8,00                         Ich bin Ihre Werbefläche
    Pilates                                                             2,00

    Badminton Erwachsene (Ballgeld)                                     3,00


    Passgebühren Fußballabteilung gem. SHFV                        einmalig / €
    Erstausstellung Junioren/innen                                      5,00

    Vereinswechsel Junioren/innen                                                  10,00                           Info 04535-1011
    Erteilung von Zweit-Spielrechten Junioren/innen                    10,00
    Erstausstellung Senioren                                           15,00

    Vereinswechsel Senioren                                            30,00
    Erteilung von Zweit-Spielrechten Senioren                          17,50


    Aufnahmegebühr (einmalig)                            Ein Monatsbeitrag

    Erwachsene
    Ab  Vollendung  des  18.  Lebensjahres  wird  auf  Antrag  und  Nachweis  für  Schüler  weiterhin  der

    Beitrag für Kinder und Jugendliche erhoben. Der Nachweis ist rechtzeitig und unaufgefordert in
    der Geschäftsstelle abzugeben.

    Familienbeitrag
    Schüler  ab  Vollendung  des  18.  Lebensjahres  fallen  mit  unter  den  Familienbeitrag,  wenn
    entsprechende  Schulbescheinigungen  rechtzeitig  und  unaufgefordert  in  der  Geschäftsstelle
    abgegeben werden.

    ALG II/Hartz IV
    Empfänger  von  ALG  II/Hartz  IV  zahlen  bei  Nachweis  den  ermäßigten  Beitrag  wie  passive
    Mitglieder.

    Beitragsfälligkeit/SEPA-Lastschriftverfahren
    Der  Einzug  des  Beitrages  über  das  SEPA-Lastschriftverfahren  erfolgt  monatlich  zum  1.  eines
    jeden  Monats.  Sollte  es  sich  bei  diesen  Daten  um  ein  Wochenende  oder  Feiertage  handeln,
    erfolgt  der  Beitragslauf  zum  nächsten  Werktag.  Einmalige  Gebühren  (Aufnahmegebühr  und
    Passgebühren) werden beim nächst folgenden Beitragslauf berücksichtigt.

    Kündigungsfrist
    Die  schriftliche  Kündigung muss  einen  Monat  vor  Ablauf  eines  Quartals  in  der  Geschäftsstelle
    vorliegen. Kündigungen per E-Mail sind nicht rechtswirksam.

    Abteilungswechsel
    Bei Wechsel in eine andere Abteilung ist die Geschäftsstelle zu informieren.

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