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Mitteilung
Mitteilung: Zum tragischen Unfall in Neuenkirchen / Bramsche und dem Umgang mit
der Siegerehrung in WBO / LPO - Prüfungen
Unser Mitgefühl gilt der Familie und allen Beteiligten, die den tragischen Unfall am Sonntag,
den 24. März 2019 auf dem Reitturnier in Neuenkirchen / Bramsche miterlebt haben. Die
Nachricht vom dem Tod des Mädchens hat uns alle schockiert. Wir wünschen den
Angehörigen viel Kraft in diesen schweren Stunden.
Solche Ereignisse machen uns immer wieder bewusst, dass trotz aller Sorgfalt, die hier von
allen Beteiligten eingehalten wurde, nicht jeder Unfall verhindert werden kann.
Aus diesem traurigen Anlass haben wir uns gemeinsam entschlossen, alle Veranstalter,
Turnierfachleute, Reitsportinteressierte, Eltern, Reiterinnen und Reiter über die aktuellen
Vorgaben zu Siegerehrungen in den Regelwerken zu informieren.
1. Generell kann ein Veranstalter in der veröffentlichen Zeiteinteilung, aber auch
kurzfristig, für die Siegerehrungen seines Turniers besondere Vorgaben machen, die
von der Regelung der WBO / LPO abweichen. Konkret heißt das, dass die
Siegerehrung sowohl mit oder ohne Pferd möglich ist. Allerdings sollte ein gewisses
Maß an Form und Stil in jedem Fall gewahrt werden, z.B. in Form eines
Siegerpodestes.
2. Laut Ziffer 2.3. des § 59 LPO kann mit Zustimmung der Richter und Teilnehmer eine
Dispens / “entschuldigtes Fernbleiben” oder “Teilnahme ohne Pferd” ohne jeglichen
Nachteil für den Teilnehmer erwirkt werden.
3. Grundsätzlich werden die Richter angehalten bei deutlicher Überforderung des
Reiters sowohl auf dem Vorbereitungsplatz als auch während der Prüfung
(deutliches Entziehen der Hilfen des Reiters) aus Sicherheitsgründen den
Teilnehmer von der Prüfung auszuschließen.
Gemeinsam mit der FN untersuchen wir aktuell, ob Änderungen der Sportregelwerke
erforderlich sind und wie diese aussehen könnten. Diese Frage wird auch Gegenstand der
FN-Tagung in Hamburg Anfang Mai sein.