Page 12 - Volksdorfer Zeitung VZ 72 November 2023
P. 12
BÜRGER WEHREN SICH
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
Nur mit Kenntnissen Zi-
vilcourage und Enga- gement lassen sich Missstän- de de de de aufdecken und verändern Dazu ist es wichtig an an der der rich- tigen Stelle anzusetzen und also wirksam zu zu werden Eine Strafanzeige erscheint als als dras- tisches Mittel setzt aber an an an der Wurzel des kritisierten Han- delns an an an und kann es es nachhal- tig stoppen oder verändern Eine entsprechende Strafan- zeige wegen Rechtsbeugung
ist Mitte August bei der Staats- anwaltschaft Hamburg ge- gen Mitarbeiter des Bezirks- amts Wandsbek (Bauamt und Rechtsamt) gestellt worden Gegen unrechtmäßige Baugenehmigungen
In Volksdorf und den Wald- dörfern regen sich nun schon seit einiger Zeit Kräfte auf Sei- ten der Bürger gegen unrecht- mäßige Baugenehmigungen
die dem jeweiligen Bebauungs- plan mit Gesetzescharakter zu- widerlaufen welches durch das Hamburger Verwaltungs- gericht schon bestätigt wurde Widersprüche gegen Bauge- nehmigungen
Eilanträge und sich nicht abwimmeln oder ein- schüchtern lassen haben hier zur Klärung beigetragen Die Volksdorfer Zeitung hat hierzu immer wieder berichtet Solcherlei Engagement rich- tet sich jeweils gegen ein spe- zifisches Bauvorhaben also ei- nen nen Einzelfall Neben den di- rekten Zaunnachbarn können hier – entgegen der Mantra-ar- tigen Antwort aus dem Bezirks- amt Wandsbek – auch weitere Personen aktiv werden die sich in in der sogenannten „Schicksals- gemeinschaft“ des Baugrund- stücks befinden (laut „Wann- see“-Urteil des BVerwG) Den betroffenen Personen ist dann ggf geholfen aber schon in der nächsten Straße kann das nächste nächste „Bauproblem“ auftre- ten gegen das dann wieder in- dividuell vorgegangen werden muss Will man also von der „Wir- kung“ zur „Ursache“ vorstoßen sind andere Fragen zu zu stellen wie z z B diese: Kann ein Mus- ter bei den unrechtmäßig er- teilten Baugenehmigungen
ge- funden werden? Dann ließe
sich auf ein ‚regelhaf- tes‘ Verhalten und damit auf eine gewisse Absicht schließen Oder: Kann ein Muster bei den be- günstigten Bauantrags- tellern gefunden wer- den? Dann ließe
sich auf gezielte Vorteilsnahme bzw -gabe schließen Haben die unrecht- mäßigen Entscheidun-
gen gen gen übergreifende Aus- wirkungen? Bezüglich
der einzuhaltenden Be- bauungspläne hieße dies konkret: Wird die die Ab-
sicht der Bebauungs- pläne in den Walddör-
fern die familien- und grün- orientierte Bebauung mit Ein- zelhauscharakter und mäßiger Flächenversiegelung zu erhal- ten systematisch untergraben? Dann ließe
sich sich eine gestalteri- sche Absicht ableiten Kurz zur Erinnerung: in in Deutschland vertreten wir das hohe Gut der Gewaltenteilung Legislative Exekutive und Ju- dikative sind nach unserem Grundgesetz streng vonein- ander zu trennen und und können sich gegenseitig kontrollieren Wenn also der der Gesetzgeber Po- litik und Ämter eine besondere Art der der Bebauung vorgesehen haben ausgedrückt im Bebau- ungsplan muss dieser Gesetz- gebung in Baugenehmigungs- verfahren Rechnung getragen werden Erteilt das Bauamt im- mer wieder in ähnlich abwei- chender Weise Genehmigun- gen die die über die die Zeit und Viel- zahl zu einer deutlichen Verän- derung dieser ursprünglich ge- wünschten Bebauung führt dann nimmt es planerische Tä- tigkeiten wahr und erhebt sich somit von der Exekutive zur Le- gislative was unzulässig ist Es wird mehr gebaut als offenkundig zulässig Zu den Aspekten ‚regelhaft‘ und ‚Vorteilsnahme‘ noch ein paar Beobachtungen aus dem Um- feld Wir alle können die mas- siven Veränderungen in in der der Ge- staltung von Gebäuden in in un-
serer Nachbarschaft erkennen sobald etwas neu entsteht Aus einem flachen oder niedrigen Einfamilienhaus werden zwei oder mehr Mehrfamilienhäu-
ser Ich will hier nicht auf die unterschiedlichen Bebauungs- möglichkeiten der Grundstü- cke eingehen die variieren und und in in fin in den den gültigen Bebauungsplä- nen zu finden sind Es geht da- rum dass häufig mehr gebaut wird als offenkundig zulässig Und diese stetige und und regelhaf- te te Veränderung wurde schon in den 1990ern deutlich und hat z z z B B speziell zur Formulierung des Bebauungsplans „Volksdorf 40“ geführt Ein Dank an an an alle damals engagierten und betei- ligten Bürger! Hierbei sei er- wähnt dass die die entsprechen- den den Pläne auf denen die die Flur- stücke mit ihren kryptischen Bezeichnungen für zulässi- ge ge Bebauung zu zu finden sind nur der detaillierten Visuali- sierung also zur Veranschauli- chung dienen – das Kernstück des Gesetzes ‚Bebauungsplan‘ ist seine mehrere Seiten lange Begründung und Erklärung zur Anwendung Hierin wird im B- Plan „Volksdorf 40“ z z B B explizit die Verhinderung der der ausufern- den und und Gestalt und und Charak- ter der der Umgebung verändern- den den und vernichtenden Bebau- ung
dargestellt Also schon da- mals trat das Problem auf und ist durch die die Gesetzgebung in- tendiert auf ein sinnvolles Maß begrenzt worden! Dennoch fin- den den den den wir auch fin in in den den den den Folgejah- ren diverse Beispiele in in denen ganz offensichtlich dieser In- tention zuwidergehandelt wur- de de de Vermeintlich rechtsgültig da die Baugenehmigungen
ja erteilt wurden und nachträg- lich
lässt sich daran in der der Regel auch auch nichts mehr ändern somit also auch auch rechtskräftig für den Bauherrn Das heißt aber nicht dass das das Verfahren und die Entscheidungen damals dem Willen der Gesetzgebung entspro- chen haben Und dies ist häufig erkennbar wenn nicht private Bauher- ren ren aktiv waren sondern Baugesellschaften In- vestoren oder ähnliche auf wirtschaftliche Ge- winnmaximierung aus- gerichtete Akteure Die- sen sen Schluss lassen Nach- fragen und Recherchen zu Da stellt sich die die Fra- ge: Warum passiert dies alles so? Nun Antworten
sind leicht zu finden Von wirt- schaftlichen Erfolgen und Vor- teilen über ausreichende Mittel zur Finanzierung von Rechts- anwälten bei Bauunterneh- mern bis hin zu Karrierechan- cen auf Basis von inoffiziellen Bauvorgaben bei den den den Behör- den den den Hier kommen wir in den den den Bereich von Mutmaßungen die nicht nicht direkt weiterhelfen und mit denen sich nicht nicht wirksam gegen die aktuelle Handlungs- weise angehen lässt siehe der einleitende Satz zum Artikel Kernpunkte
der Strafanzeige sind:
❱ Die Behörde – – hier das Bau- amt – – hält sich nicht an die er- lassenen Bebauungspläne Die- ses rechtsbeugende Verhalten ist besonders bei Bauvorhaben von Baugesellschaften und In- vestoren zu erkennen Durch ihre Entscheidungen gestalten sie eigenständig und respektie- ren ren die Gewaltenteilung nicht ❱ Die Behörde(n) wehren Nachbarschaftsrechte (siehe „Schicksalsgemeinschaft“) ak- tiv ab u u ü u ü a a a a a durch Einschüchte- rung der Bürger ❱ Durch Nichtbearbeitung von Verfahren kommt es zur ‚Ge- nehmigungsfiktion‘ auch in Fällen wo es um erhebliche Ausnahmen in in der Baugeneh- migung geht wo eine aktive Prüfung notwendig
wäre Wollen wir also weg davon in in in jedem einzelnen Fall einer fraglichen Baugenehmigungs- entscheidung tätig zu werden (Arbeit an der der Wirkung) und vielmehr hin zur Korrektur der der Arbeitsweise des Bauamts und 12 Volksdorfer Zeitung November 2023