Page 20 - Volksdorfer Zeitung Februar 2017
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PFLEGEVERSICHERUNG 2017
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
..Die wichtigen Aspekte für die Gutachten des Medizinischen Dienstes VON JOCHEN MERTENS
Wer krank ist, hat damit eine ganze Reihe von „krankheits- bezogenen“ Arbeiten zu erle- digen. Schafft es der Patient, ärztliche Anweisungen durch- zuführen? Ist er in der Lage, seine Tabletten selbstständig zu nehmen? Macht er regel- mäßig seine Atemübungen? Schafft er den Weg zum Arzt oder zum Therapeuten? Es geht um die Selbstständigkeit des Versicherten – mit maximal 20 Punkten.
Modul 6: Gestaltung des All- tags und sozialer Kontakte
Im Modul 6 wird bewertet, ob der Antragsteller seinen Ta- gesablauf gestaltet, sich be- schäftigen oder etwas planen kann und Kontakte mit anderen Menschen p egt. Macht bis zu 15 Punkte.
VORANKÜNDIGUNG
Ratgeber frisch aufgelegt
Der Altenheim-Ratgeber „Umsorgt wohnen“ erscheint am 31. März 2017 in der
11. Auflage. Das Buch erklärt anschaulich die neue Pflegeversicherung.
Es ist für 19,90 Euro in der Abendblatt-Geschäftsstelle erhältlich, Großer Burstah 18-32, 20457 Hamburg. Vorbestellungen: www.umsorgt-wohnen.de oder telefonisch:
040 / 600 898 40
(Keine Versandkosten).
Mit der P egeversiche-
rung sollte man sich vertraut machen, solange man gesund ist. Welche Vo- raussetzungen müssen erfüllt sein, um einen P egegrad zu erhalten? Die Devise heißt: sich sachkundig machen, zum rich- tigen Zeitpunkt den Antrag stel- len und kein Geld verschenken.
Das MDK-Gutachten
Um Leistungen zu erhalten, müssen die Versicherten einen Antrag bei der P egekasse Ihrer Krankenkasse stellen. Entschei- dend ist dabei der Tag der An- tragstellung. Stelle ich den An- trag zu früh, wird dieser abge- lehnt. Wird der Antrag zu spät gestellt, verzichten die Versi- cherten auf Geld. Ein Blick in das Gutachten des Medizini- schen Dienstes der Krankenkas- sen (MDK) hilft bei der Selbst- einschätzung. Hat mein Antrag bei der P egekasse Aussicht auf Erfolg?
Wenn der Versicherte einen Antrag auf Leistungen aus der P egekasse gestellt hat, meldet sich der MDK zu einem Haus- besuch an. In diesem etwa ein- stündigen Gespräch werden viele Fragen gestellt, anschlie- ßend wird ein Gutachten ange- fertigt. Innerhalb von fünf Wo- chen entscheidet die Kranken- kasse aufgrund dieses Gutach- tens, welcher P egegrad und welche Leistungen damit bewil- ligt werden – rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Im MDK-Gutachten geht es insgesamt um sechs Themen- bereiche (Module). Zu jedem Modul werden Punkte verteilt, anhand der Gesamtpunktzahl wird ein P egegrad bewilligt. Je mehr Punkte, desto höher der P egegrad.
Modul 1: Mobilität
Ist der Versicherte in der Lage, sich im Bett umzudrehen und
„Wer einen Antrag
bei der Pflegekasse
stellt, sollte sich recht-
zeitig bei einem
guten Pflegedienst
Unterstützung holen“
Carsten Hackamp, Chef des PTW Pflegedienstes
aufzurichten, aufzustehen, sich im Wohnbereich fortzubewegen oder die Treppen zu steigen? Hier geht es um Körperkraft, Ba- lance und Bewegungskoordina- tion. Bei dieser Abfrage gibt es maximal 10 Punkte.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Liegt eine Demenz vor, wie weit ist sie fortgeschritten und wel- che Fähigkeiten sind noch vor- handen? Von der zeitlichen und örtlichen Orientierung über das Erkennen von Risiken und Gefahren (Strom, Feuer, Ver- kehr, Treppen) bis zum Mittei- len von Bedürfnissen (Hunger, Durst, Frieren, Schmerzen) er- fasst der MDK-Gutachter zahl- reiche Details.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Neuerdings werden auch psy- chische Erkrankungen erfasst, um eine mögliche P egebe- dürftigkeit zu bestätigen. „Im alten System kamen psychisch kranke und geistig behinderte Menschen zu kurz. Das ist bes- ser geworden“, erklärt Cars- ten Hackamp vom PTW-P ege- team. In diesem Modul werden zum Beispiel selbstschädigen- des Verhalten, nächtliche Un- ruhe, das Beschädigen von Ge- genständen oder die Abwehr von Nahrung und Medikamen- ten erfasst. Die Module 2 und 3 ergeben bis zu 15 Punkte.
Modul 4: Selbstversorgung
Zur Selbstversorgung gehö- ren das Essen und Trinken, die Körperp ege, die Toilettengän- ge sowie das An- und Ausklei- den. Bei dieser Abfrage werden die Punkte nach dem Grad der Selbstständigkeit vergeben. Der Maximalwert: 40 Punkte.
Modul 5: Krankheits- oder therapiebedingte Anforde- rungen und Belastungen
Wie viele Punkte werden für einen Pflegegrad benötigt?
PFLEGESTUFE 1 2 3 4 5
Punkte
12,5 - < 27
27 - < 47,5
47,5 - < 70
70 - < 90
90 - 100
20 VolksdorferZeitung Februar 2017


































































































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