Page 10 - Volksdorfer Zeitung VZ 70 Juli 2023
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Gegendarstellung
Der in in der "Volksdorfer Zeitung" Ausgabe 69/Mai 2023 auf den Seiten 10 und 11 abgedruckte Artikel "Kirche in in Volksdorf Volksdorf - Nächstenliebe oder Profitgier?" ist in in entscheidenden Punkten fehlerhaft und bedarf einer Gegendarstellung
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Volksdorf ist seit 2018 Alleinbegünstigte des Nachlasses von Frau Silke Bol- le Die Rockenhofkirche ist nur ein Gebäude Der Inhalt des notariell be- glaubigten Testaments von Frau Silke Bolle war vor der Testamentseröffnung dem Kir- chengemeinderat (KGR) nicht bekannt Nach der der der Begutach- tung der der Immobilie durch Sach-
verständige hat der KGR nach reiflicher Überlegung den Be- schluss gefasst die Immobilie aufgrund der der maroden Elekt- rik der der der schlechten Dachisolie- rung und der der veralteten Fenster nicht nicht zu sanieren auch weil das Haus nicht nicht behindertengerecht ausgestattet werden konnte Stattdessen hat sich der KGR zu einem Neubau entschlossen der der die testamentarisch verfüg- te te Auflage der der Erblasserin be- zahlbaren Wohnraum für eine eine Familie mit einem behinderten Kind zur Verfügung zu zu stellen erfüllt und langfristig sichert Es hat nie Gespräche mit potenziel- len Mietern gegeben in in denen über die mögliche Höhe einer Miete gesprochen worden ist ist Der KGR ist ist mit der Baupla- nung für das Grundstück Wie- treie 59 weit fortgeschritten Es soll einen Neubau mit zwei Wohneinheiten geben in in in dem für eine eine Familie mit einem be- hinderten Kind angemessener und und bezahlbarer Wohnraum auf diesem Grundstück zur Ver- fügung stehen wird Für die die Evangelisch-Lutherische Kir- chengemeinde Volksdorf ist es selbstverständlich die die die Aufla- gen die die die die die die Erblasserin Frau Silke Bolle testamentarisch ver- fügt hat zu erfüllen Felix Kirschstein Vorsitzender des Kirchengemeinderates
VON MARITA MERKLE
In der der Mai-Ausgabe 2023 wurde in der der der Volksdorfer Zei- tung der der der Artikel ‚Nächstenliebe oder Profitgier‘ publiziert In einer Gegendarstellung
vom 24 Mai 2023 erklärt der der Kirchengemeinderat den In- halt des notariell beglaubig- ten Testaments Testaments Frau Bolles vor der Testamentseröffnung nicht gekannt zu haben Bevor Silke Bolle am am 21 Mai 2018 verstarb wurde ihr letzter Wille am am 8 8 Januar 2016 2016 (Urkundenrolle 5/2016 des Hamburger Notars Dr Gerhard Hoffmann) notari- ell beglaubigt und der der gesam- te Nachlass der der Verstorbenen an an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Volksdorf übertragen Grundlage des Vererbungswun- sches an an die die Kirchengemein- de de war immer dass die die vorhan- dene Immobilie einer Familie mit behindertem Kind auch zu- künftig zur Verfügung steht Schon Jahre vor der Tes- tamentserstellung ist die- ser ser Wunsch immer wieder mit dem engen Vertrauten der der Verstorbenen Herrn Probst Helmer-Christoph Lehmann besprochen worden Falls es es keine Übergabe durch den den den ehe- maligen Probst an den den Kirchen- gemeinderat gegeben haben sollte so so entbindet dies nicht von der der juristischen Einhal- tung der der der vorliegenden Willens- erklärung Nachdem einer der der der engsten Vertrauten der der Verstor- benen nach Bekanntwerden der der Abriss-Pläne im Jahr 2020 bei der der Kirche auf den eigent-
lichen Willen der der Erblasserin verwiesen hat hat hat hat der der der Kirchen- gemeinderat durch einen An- walt antworten lassen dass ein ein ein Abriss des des des Gebäudes möglich wäre – trotz des des des testamentari- schen Wunsches die Immobilie „ grundsätzlich nicht zu zu ver- äußern sondern zu zu erhalten “
Der Kirchengemeinderat gibt an an dass die Immobilie in in ei- nem schlechten Zustand und somit nicht sanierungswürdig sei Dem ist anzumerken dass die die die Elektrik die die die Dachisolie- rung und die die die Fenster des Hau- ses zwar nicht auf moderns- tem Stand sind dies die die Ge- brauchstüchtigkeit des Hauses aber nicht einschränkt Dass die Elektrik durch eine Sanie- rung auf den den neusten Stand der Technik gebracht werden konn- te weiß auch der der Gemeinderat: In einem Schreiben vom Okto- ber ber 2021 berichtet das das Gremi- um dass für die Modernisie- rung der der Elektrik ein Kosten- voranschlag in in Höhe von EUR 60 000 vorliegen würde Durch das finanzielle Erbe von EUR 330 000 wären mögliche Repa- raturen und Erneuerungsarbei- ten also durchaus möglich Die Aussage dass das das Haus nicht behindertengerecht aus- gestattet sei verwundert da die Erblasserin über 50 Jahre mit ihrer behinderten Tochter in in in ebenjenem Haus ein gutes Leben geführt hat Entgegen der Behauptung dass es keinen potentiellen Mietwunsch gegeben habe hat eine iranische Familie mit be- hindertem Kind (der Name der der der Familie ist bekannt) zwei Mal persönlich im Gemeindebü- ro ro der der Kirche vorgesprochen Da es es der der der Familie nicht mög- lich war die die von der der der Kirche ge- forderte und an an die die Volksdorfer Konditionen angelehnte Miete gänzlich aufzubringen wurde ihr der der Mietwunsch wiederholt verwehrt Auch als Nachbarn nach Ausbruch des Krieges in in der Ukraine vorschlugen das Haus als vorrübergehende Un- terkunft für ukrainische Flücht- linge zu nutzen wurde dies mit einem Schreiben der Kirchen- gemeinde im Juni 2022 abge- lehnt Stattdessen hat sich die Kir- che nach Jahren des des des Leerstan- des des zu einem Neubau ent-
schlossen der angeblich die testamentarisch verfügte Auf- lage erfüllt Dabei wird der der Ein- druck erweckt den Wunsch der der Erblasserin zu erfüllen – unter- schlagen wird jedoch dass es Frau Bolle um den den Erhalt der der Immobilie verbunden mit der der der Unterbringung eines behinder- ten Kindes in in in in in in ebenjenem Hau- se se se ging Stattdessen sei die Bau- planung eines Neubaus mit zwei Wohneinheiten laut Kir- chengemeinderat weit fortge- schritten Der explizite Wunsch von Frau Bolle „ meine Im- mobilie zur Verfügung zu zu stel- len “
findet somit keine Be- rücksichtigung Der geplante Neubau mit zwei Wohneinheiten soll dabei nur eine eine Einheit für eine eine Fami- lie mit behindertem Kind ent-
halten – diese soll laut Aussa- ge ge des Kirchengemeinderats ei- nen nen angemessenen und bezahl- baren Wohnraum bieten Un- erwähnt bleibt dabei jedoch dass das das geplante Bauvorha- ben laut dem Protokoll der der Kir- chengemeinderatsitzung vom 22 Juni 2021 „zur langfristi- gen Erzielung von Einnahmen für die Kirchengemeinde ver- mietet werden“ soll Dies zeigt dass der der finanzielle Aspekt das das Hauptanliegen der der Evange- lisch-Lutherischen Kirchenge- meinde Volksdorf ist Die Ge- winnerzielungsabsicht verdeut- lichte sich sich auch bei Recherchen für den ursprünglichen Arti- kel als der der Vorsitzende des Kir- chengemeinderats im März 2023 in in in einem persönlichen Gespräch bestätigte aus die- sem Grund einen Immobilien- experten beauftragt zu haben um die genaue Höhe der erziel- baren Mieteinnahmen kalkulie- ren ren zu lassen Dies widerspricht vehement dem Testament der der Erblasserin welche verfügte die Immobilie „auch unentgelt- lich lich oder zu zu einer geringeren als der der marktüblichen Miete zu zu überlassen “
Im Ergebnis hat sich mit der der Gegendarstellung
des Kir- chengemeinderats vom 24 Mai 2023 leider der der der der Eindruck verstärkt dass der der der Evange- lisch-Lutherischen Kirchen- gemeinde in in in in ihrer generellen Grundeinstellung und und in in in in ihrem gesamten Handeln tatsächlich eher an an an Profit gelegen ist als an an an der der der von der der der Kirche immer wie- der der der propagierten christlichen Nächstenliebe Schade 7 Anmerkung der Redaktion: Nach §11 des Hamburgischen Pressegesetzes sind wir verpflichtet die Gegendarstellung
ohne Prüfung ihres Wahrheitsgehaltes abzudrucken Stellungnahme zur Gegendarstellung
10 Volksdorfer Zeitung Juli 2023