Page 12 - Volksdorfer Zeitung VZ 56 Sommer 2021
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Negativ-Beispiel Es wird eng an der der Gussau 3 – zu Lasten der der Natur Positiv-Beispiel: 3 Wohneinheiten am Moorbekweg INVESTOREN VS ORTSBILD
Volksdorf verändert sein Gesicht – wer zieht den Nutzen daraus?
Bei vielen Bauaktivitä-
ten ten und -projekten wird deutlich dass die im Bebau- ungsplan festgeschriebenen Ziele die bestehenden Struk- turen von Volksdorf zu erhal- ten und weitere ‚städtebauliche Fehlentwicklungen‘ zu verhin- dern offensichtlich keine Gül- tigkeit mehr haben Die Verant- wortung dafür muss einerseits bei den den den den genehmigenden Behör- den den den den den der Bezirksämter und den den den den den Politikern in den den den den entsprechen- den den den Entscheidungsgremien ge- sucht werden Obwohl – und das das konterkariert ironischer- weise das das Handeln der der politi- schen Mehrheit – der der der daraus entstehende Wohnraum weder sozial noch ökologisch ist Zur politischen Wahrhaftigkeit ge- hört offensichtlich auch dass die eigenen politischen Ziele se- henden Auges einer systemati- schen Zerstörung des des Volksdor- fer fer Ortsbildes geopfert werden Die Verantwortung?
Die Verantwortung für eine derartige Umgestaltung unse- res Stadtteils ist gleichzeitig je- doch auch bei Bauträgern und Investoren angesiedelt Dieje- nigen die durch äußerst ‚fin- dige‘ juristische Auslegungen der bestehenden Vorschriften immer häufiger eine maxima- le Bebauungsdichte statt der ei- gentlich vorgesehenen ‚behut- samen Verdichtung‘ erzwingen
und dafür auch noch mit groß- zügigen Ausnahmeregelungen der Baugenehmigungsbehörde belohnt werden Und so finden sich aktuell fin in vielen Teilen Volksdorfs Pro- jekte die den Verkäufern und Bauträgern offensichtlich hohe Profite bescheren den den verblei- benden Nachbarn und Bürgern an den den Genehmigungsprozes- sen sen jedoch zweifeln lassen Negativ-Beispiel Gussau 3 Beispielsweise in in der Gussau 3 wo auf einem einem ca 1 000 qm Grundstück mit ehemals einem einem Einfamilienhaus und und Garten jetzt zwei Reihenhäuser mit je- weils drei Wohneinheiten ent- stehen Angeblich auf der Ba- sis eines Gerichtsurteils wo- nach ein ein ein einzelnes Haus defini- torisch plötzlich aus aus mehreren Gebäuden bestehen bestehen kann und die bestehenden Bauvorschrif- ten faktisch willkürlich aushe- belt: Denn eine solche findige Auslegung ist im Baurecht nicht zu finden und widerspricht nicht nur der der der allgemeingültigen Verwendung in in der der der Architektur sondern jedem gesunden Men- schenverstand Massive Pläne auch am Langfeld 12-18
Ähnliches ist auch im Langfeld 12-18
geplant Hier sollen zwei im unmittelbaren Vergleich zur bestehenden Bebauung deut-
lich überdimensionierte Bau- körper – – massiv in Breite Län- ge ge und und Höhe – – entstehen die sich über insgesamt vier Grund- stücke erstrecken Sogenann- te „Doppelhäuser“ mit verbun- dener Tiefgarage und insge- samt acht geplanten Wohnein- heiten die bis in in das angren- zende Landschaftsschutzgebiet hineinreichen Wieder geplant durch einen außerhalb Ham- burgs ansässigen Investor dem die aktuelle Situation der hier gewachsenen Struktur und an- sässigen Anlieger völlig egal ist Diese Beispiele zeigen: Be- feuert durch die aktuelle Nied- rigzinspolitik der Banken ver- suchen immer mehr Bauträ- ger aufgrund der einseitigen Genehmigungspraxis und und ein- zelner Lücken im Bebauungs- plan einen liebens- und schüt- zenswerten Stadtteil zu zerstö- ren Die ansässige Bevölkerung wehrt sich nicht gegen eine be- hutsame Verdichtung – aber sie sie muss so erfolgen dass sie sie den Fortbestand des des typischen Orts- bildes und seiner ökologischen Strukturen sicherstellt Positiv-Beispiel Moorbekweg Glücklicherweise gibt es auch dafür (einige wenige) Beispie- le So z B B im Moorbekweg wo aus einem Grundstück durch behutsame Verdichtung unter Beachtung von von nötigen Propor- tionen (Verhältnis von von Grund- stück und Größe des Baukör- pers) drei gefällige sich wun- derbar in in die Nachbarschaft in- tegrierende Häuser entstanden sind Wenn die politischen Par- teien wirklich zu ihren Wahl- programmen und Absichtser- klärungen ihren Websites für den Strukturerhalt von Volks- dorf stehen dann müssen sie gleichzeitig zu einer Konkre- tisierung der Vorgaben im Be- bauungsplan bereit sein Mit ei- nem eindeutigen Bekenntnis zu der Form des des Einzelhauses wie er
er
beim Erlass des des Bebauungs- plans beabsichtigt war Weg mit den aktuellen Interpretations- spielräumen und hin zu einem klaren Bekenntnis einer ver- nünftigen Relation von Bau- zu – den den für Volksdorf so typischen und ökologisch mehr denn je wichtigen – Grünflächen Bürgerinitiative Volksdorf 40 In dieser Diskussion hat sich eine Bürgerinitiative formiert (http://volksdorf40 de) mit dem Ziel die die Volksdorfer für die die Bedeutung des weiter gül- tigen Bebauungsplanes zu sen- sibilisieren weitere Bausünden zu vermeiden und eine Konkre- tisierung wichtiger Teilaspek- te (wie die Festlegung von Min- destgrundstücksgrößen oder eine eindeutige Definition des des Gebäudebegriffs) zu erreichen 12 Volksdorfer Zeitung Sommer
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