Page 22 - Partaitagsbroschüre
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1. Haus- und Grundvermögen
Im Bereich des Haus- und Grundvermögens erfolgen nach § 28 Abs. 2 Satz 2 PartG seit 2003 keine planmäßigen Ab- schreibungen mehr. Gemäß § 24 Abs. 7 Nr. 3 PartG hat im Abstand von fünf Jahren eine Bewertung nach dem Bewer- tungsgesetz zu erfolgen. In 2018 wurde letztmalig das Haus- und Grundvermögen bei der Landesgeschäftsstelle und den Kreisverbänden Kassel-Land, Lahn-Dill und Marburg-Biedenkopf einer Bewertung nach dem Bewertungsgesetz unterzogen. Danach erfolgte in 2019 für die Immobilie des Kreisverbandes Lahn-Dill eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 30.
2. Beteiligungen und Finanzanlagen
Bei der Landesgeschäftsstelle hat sich die Position von TEUR 906 zum 01.01.2017 auf TEUR 154 zum 31.12.2019 reduziert. Die Erlöse aus dem Verkauf der Finanzanlagen waren für die Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2018 vorgesehen. Aufgrund des hohen Spendenaufkommens in 2018 wurden die nicht benötigten finanziellen Mittel in die Geldbestände überführt.
Bei den Kreisverbänden hat sich die Position von TEUR 352 zum 01.01.2017 auf TEUR 320 zum 31.12.2019 verringert.
3. Bankguthaben, Forderungen an Gliederungen und sonstige
Bei der Landesgeschäftsstelle ist die Position von TEUR 918 zum 01.01.2017 auf TEUR 1.855 zum 31.12.2019 gestie- gen. Hier handelt es sich hauptsächlich um Ansparungen in Form von Geldbeständen, die für den nächsten Landtags- wahlkampf vorgesehen sind.
Bei den Kreisverbänden hat sich die Position von TEUR 8.100 zum 01.01.2017 auf TEUR 9.675 zum 31.12.2019 erhöht. Hier handelt es sich in erster Linie um Ansparungen für die nächsten Wahlkämpfe auf kommunaler Ebene im Jahr 2021.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen der Landesgeschäftsstelle betreffen im Wesentlichen Beträge für ausstehende Urlaubsansprüche sowie für Jahresabschlusskosten. Die Rückstellungen in den Kreisverbänden enthalten Rückstellungen für ausstehen- de Gehälter aus aufgehobenen Arbeitsverhältnissen sowie Pensionsrückstellungen.
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gliederungen und Kreditinstitute
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gliederungen betreffen zum größten Teil Verbindlichkeiten gegenüber der Bun- despartei und ihrer Vereinigungen aus der Abführung von Mitgliedsbeiträgen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Landesgeschäftsstelle handelt es sich um ein Annuitätendarlehen der Commerzbank AG, Frank- furt am Main, in Höhe von TEUR 39 zum 31.12.2019.
6. Reinvermögen
Das Reinvermögen der Landesgeschäftsstelle hat sich durch den Landtagswahlkampf 2018 von TEUR 3.080 zum 01.01.2017 auf TEUR 2.641 zum 31.12.2018 vermindert. Zum 31.12.2019 konnte das Reinvermögen durch eine Erhöhung der Sonderbeiträge und ein stringentes Kostenmanagementwieder auf TEUR 3.420 erhöht werden.