Page 122 - Aus dem Koran lernen
P. 122

Ruft euren Herrn in Demut und im Verborgenen an. Siehe, Er liebt
           die Maßlosen nicht. (Quran, 7:55)
           Der Scheidungsspruch ist zweimal (erlaubt), dann aber müsst ihr
           sie in Güte behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht
           erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben hattet,
           zurückzunehmen, außer beide fürchteten, Allahs Gebote nicht
           halten zu können. Und wenn ihr fürchtet, dass beide Allahs Gebote
           nicht halten können, so begehen beide keine Sünde, wenn sie sich
           mit etwas loskauft. Dies sind Allahs Schranken; übertretet sie
           daher nicht. Und wer  Allahs Gebote übertritt, das sind die
           Ungerechten. (Quran, 2:229)

           SIE SIND SICH IHRER HILFLOSIGKEIT
           GEGENÜBER IHM BEWUSST
           Sie antworteten: "Unser Herr, wir haben gegen uns selbst
           gesündigt, und wenn Du uns nicht verzeihst und Dich unser
           erbarmst, dann sind wir wahrlich verloren." (Quran, 7:23)
           Allah belastet niemand über Vermögen. Jedem wird zuteil, was er
           verdient hat, und über jeden kommt nach seinem Verschulden.
           "Unser Herr, strafe uns nicht für Vergesslichkeit und Fehler. Unser
           Herr, bürde uns keine Last auf, wie Du sie denen vor uns
           aufgebürdet hast. Unser Herr, lass uns nicht tragen, wozu unsere
           Kraft nicht ausreicht, und vergib uns und verzeihe uns und
           erbarme Dich unser! Du bist unser Beschützer. Und hilf uns gegen
           das Volk der Ungläubigen." (Quran, 2:286)
           Sprich: "Ich vermag nicht, mir selbst zu nutzen oder zu schaden,
           es sei denn, wie Allah will. Und wenn ich das Verborgene kannte,
           wahrlich, dann hätte ich des Guten in Menge und nichts
           Schlimmes berührte mich. Ich bin nur ein Warner und ein
           Verkünder froher Botschaft für ein gläubiges Volk." (Quran, 7:188)




                                    ~ 120 ~
   117   118   119   120   121   122   123   124   125   126   127