Page 181 - Aus dem Koran lernen
P. 181

Und heiratet keine Heidinnen, bevor sie gläubig geworden sind.
           Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine Heidin, so gut
           sie euch auch gefällt. Und verheiratet (eure Töchter) nicht an
           Heiden, bevor sie gläubig wurden. Wahrlich, ein gläubiger Sklave
           ist besser als ein Heide, so gut er euch auch gefällt. Jene laden
           zum Feuer ein. Allah aber lädt mit Seiner Gnade zum Paradies
           ein und zur Verzeihung und macht den Menschen Seine Botschaft
           klar; vielleicht nehmen sie es sich zu Herzen. (Quran, 2:221)
           Zu Seinen Zeichen gehört euch, dass Er euch Gattinnen aus euch
           selbst schuf, damit ihr bei ihnen ruht. Und Er hat zwischen euch
           Liebe und Barmherzigkeit gesetzt. Darin sind fürwahr Zeichen
           für nachdenkliche Leute. (Quran, 30:21)
           Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Auch die Speise derer,
           denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, so wie eure
           Speisen ihnen erlaubt sind. Und (erlaubt sind euch zu heiraten)
           tugendhafte Frauen, die gläubig sind, und tugendhafte Frauen
           von denen, welchen die Schrift vor euch gegeben wurde, sofern
           ihr ihnen ihr Brautgeld gegeben habt und tugendhaft mit ihnen
           lebt, ohne Unzucht, und keine Geliebten nehmt. Wer den Glauben
           verleugnet, dessen Werk ist fruchtlos, und im Jenseits ist er einer
           der Verlorenen. (Quran, 5:5)
           O ihr, die ihr glaubt! Wenn zu euch gläubige Frauen kommen, die
           ausgewandert sind, dann prüft sie. Allah kennt ihren Glauben
           sehr wohl. Habt ihr sie als Gläubige erkannt, dann lasst sie nicht
           zu den Ungläubigen zurückkehren. Sie sind ihnen nicht (als
           Ehepartner) erlaubt noch sind jene für sie erlaubt; doch zahlt ihnen
           zurück was sie ausgegeben haben. Auch ist es keine Sünde für
           euch sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Und
           haltet nicht an der Ehe mit ungläubigen Frauen fest sondern
           verlangt zurück was ihr für sie ausgegeben habt, wie auch sie
           zurückverlangen sollen, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs


                                    ~ 179 ~
   176   177   178   179   180   181   182   183   184   185   186