Page 193 - Aus dem Koran lernen
P. 193
SIE SCHÜTZEN UND KÜMMERN SICH UM
DIE FRAUEN
Lasst sie wohnen, wo ihr wohnt, euren Mitteln gemäß, und tut
ihnen nichts zuleide, um sie zu drangsalieren. Und falls sie
schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt bis sie ihre Bürde
abgelegt haben. Und wenn sie für euch stillen, gebt ihnen ihren
Lohn. Und beratet euch untereinander auf angemessene Weise.
Geratet ihr aber in Schwierigkeiten, so stille eine andere für ihn.
(Quran, 65:6)
Der Scheidungsspruch ist zweimal (erlaubt), dann aber müsst ihr
sie in Güte behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht
erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben hattet,
zurückzunehmen, außer beide fürchteten, Allahs Gebote nicht
halten zu können. Und wenn ihr fürchtet, dass beide Allahs Gebote
nicht halten können, so begehen beide keine Sünde, wenn sie sich
mit etwas loskauft." Dies sind Allahs Schranken; übertretet sie
daher nicht. Und wer Allahs Gebote übertritt, das sind die
Ungerechten. (Quran, 2:229)
Diejenigen, welche anständige Frauen verleumden, die zwar
unbedacht, aber doch gläubig sind, sind gewiss im Diesseits und im
Jenseits verflucht und empfangen gewaltige Strafe. (Quran, 24:23)
Diejenigen, welche anständige Frauen verleumden, dann aber
nicht vier (Augen-)Zeugen beibringen, die peitscht mit achtzig
Hieben aus. Und nehmt ihr Zeugnis nie mehr an; denn es sind
Verworfene, ... (Quran, 24:4)
Und wenn ihr euch von euren Frauen scheidet und ihre (Warte-
)Frist ausläuft, dann haltet sie in Güte fest oder entlasst sie in Güte.
Doch haltet sie nicht fest, um ihnen Schaden zuzufügen. Wer dies
tut, sündigt wider sich selbst. Und treibt keinen Spott mit Allahs
Versen und gedenkt der Gnade Allahs gegen euch und des Buches
und der Weisheit, die Er zu euch hinabsandte, um euch damit zu
~ 191 ~