Page 4 - Der Weg zum Privatpiloten
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Privatpilotenausbildung

Es gibt zwei Arten des Privatflugzeug-
führerscheines: die Leichtflugzeug Pi-
lotenlizenz (Light Aircraft Pilot Licence
– LAPL) und der Privatpilotenlizenz
(Privat Pilot Licence - PPL A)
Mit dem „LAPL“ hat man die Berechti-
gung einmotorige Flugzeuge innerhalb
Europas zu fliegen. Allerdings dürfen
sich nur maximal 4 Personen an Bord
befinden und die Flugzeuge dürfen ein
Höchstabfluggewicht von 2.000 kg
nicht überschreiten. Da die vorge-
schriebene Ausbildungszeit nur 30
Flugstunden beträgt, bietet der „LAPL“

Fotoüberschrift

„Fliegen, das sind Augenblicke wie diese“

Reinhard Furrer

Deutscher Astronaut

eine preisgünstige Möglichkeit um in
den Besitz eines Flugscheines zu kom-
men.
Mit dem „PPL A“ darf man auch über
die Grenzen Europas hinaus interes-
sante und spannende Flüge unterneh-
men. Es bestehen keinerlei Einschrän-
kungen in Bezug auf Anzahl der Perso-
nen an Bord oder bei der Höhe des
Abfluggewichtes. Daher ist der Besitz
einer PPL A auch eine Voraussetzung
für weitere Lizenzen oder höherwertige
Berechtigungen. Ebenfalls ist diese Li-
zenz in anderen Staaten, wie z.B. in
den USA oder Australien, leicht zu vali-
dieren.
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