Page 10 - Buspartner Adventreisen 2022
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Allgemeine Reisebedingungen für Reisen aus dem
Katalog bzw. der Webseite „Reisen mit Freunden“
Reise-Rücktritt des Veranstalters: Der Veranstalter ist berechtigt, einer Insolvenz vom jeweiligen Veranstalter vorzunehmen. Gemäß
vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Reisebürosicherungsverordnung sind Kundengelder bei Pau-
für die Durchführung der Reise nicht erreicht wurde. Diese beträgt schalreisen der Veranstalter unter folgenden Voraussetzungen
im Normalfall 25 Personen (Ausnahmen gibt es bei Flugreisen, Ten- abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem
niscamps etc.) Dabei gelten folgende Fristen: Reisen von mehr als vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20 % des Reisepreises.
6 Tagen bis zum 20. Tag vor Reiseantritt, Reisen von 2 bis 6 Tagen Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt. Dar-
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt, Reisen mit weniger als 2 Tagen bis über hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw.
48 Stunden vor Reiseantritt. In diesem Fall erhält der Kunde den Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw.
gesamten eingezahlten Betrag zurück. Außerdem kann der Veran- Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der
stalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn ein unvorhergese- Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absi-
henes Ereignis eintritt oder wenn die Zahlungsbedingungen vom cherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung vorschriftsmäßig
Kunden nicht eingehalten werden. entgegengenommener Zahlungen verwendet.
Stornierung von Reiseleistungen: Müssen Sie vom Antritt einer Reiseveranstalternummern, Bankgarantien und Abwickler: Ebner
gebuchten Reise zurücktreten, so fallen in Abhängigkeit vom Zeit- Reisen: 1998/0523, Gisa-Zahl 10951521, Österreichische Hotel- und
punkt Ihres Rücktritts Stornogebühren an. In jedem Fall wird eine Tourismusbank Gesellschaft m.b.H./ Abwickler TVA-Tourismusversi-
Bearbeitungsgebühr von 25,– pro Person berechnet, sofern der cherungsagentur GmbH., Baumannstraße 9, 1030 Wien, Notfalltel.
Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Bei einem +43 1 361907744. Bacher Reisen: 1998/0516, Gisa-Zahl 11283164,
späteren Rücktritt müssen wir, falls von Ihnen keine Ersatzperson Raiffeisenbank Nockberge eGen/Abwickler Cover Direct Versiche-
für die Teilnahme an der Reise gefunden wird, folgenden Prozent- rungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstraße
satz des Pauschalpreises berechnen: vom 29. bis zum 20. Tag vor 35/DG, 1130 Wien, Notfalltel. +43 1 9690440, office@cover-direct.
Reiseantritt: 25 %, vom 19. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 50 %, com. Hofstätter Reisen: 1999/0083, Gisa-Zahl 11167990, Raiffeisen
vom 9. bis zum 4. Tag vor Reiseantritt: 65 %, ab dem 3. Tag (72 Stun- Bezirksbank St. Veit – Feldkirchen, Abwickler Cover Direct Versiche-
den) vor Reiseantritt: 85 %, direkt am Abreisetag bzw. bei Nicht- rungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstra-
erscheinen: 100 %. Eventuell geleistete Zahlungen werden unter ße 35/DG, 1130 Wien, Notfalltel. +43 1 9690440, office@cover-
Abzug der verbleibenden Storno-Bearbeitungskosten rückerstattet. direct.com. ACR Aktiv Club Reisen: 2013/0012, Gisa-Zahl 10602805,
Volksbank Kärnten eG, Pernhartgasse 7, 9020 Klagenfurt, Abwickler
Bei folgenden Reisen gelten geänderte Stornobedingungen: Bei AWP P&C S.A., Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien, Notfalltel. +43
Flügen (anteiligen Kosten bei Flugreisen) sowie bei Event-Fahrten 1 52503-0. Pur Reiseveranstaltungs GmbH, Völkermarkter Straße
mit Eintrittskarten betragen die Stornokosten ab der Buchung 100 90, 9020 Klagenfurt, GISA Zahl 11635727, Raiffeisenbank Nockber-
%. Bei Tagesfahrten gelten folgende Bedingungen: Stornierung ge eGen., Abwickler: AWP P&C S.A. Niederlassung Österreich, Hiet-
bis 3 Tage vor Reiseantritt kostenlos, danach betragen die Storno- zinger Kai 101-105, 1130 Wien - Notfallnummer: +43 1 52503-0.
kosten 100 %. Bei Kreuzfahrten sowie bei Reisen, bei denen eine
Fähre gebucht wurde, gelten jeweils wiederum gesonderte Stor- Rechtsgrundlagen: Als Rechtsgrundlage gelten die „Allgemeinen
nobedingungen. Bei Konzert-, Theater- und Festspielreisen gelten Reisebedingungen 1992“, gemeinsam beraten im Konsumentenpoli-
die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters bzgl. Absage oder tischen Beirat des MBfGSK entsprechend § 73 Abs. 1 der GewO 1973
Verschiebung der Veranstaltung. und § 16 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftli-
che Angelegenheiten vom 22.12.1992 über Ausübungsvorschriften
Tipp: Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss einer Reise- für das Reisebürogewerbe, BGBI, 29/1990. Zudem gilt für Reise-
und Stornoversicherung. Mit der Hanse Merkur Reiseversicherungs leistungen, die im Sinne der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302 als Pau-
AG haben wir ein attraktives Angebot ausgearbeitet. Ein Abschluss schalreisen oder verbundene Reiseleistungen zu werten sind, das
der Versicherung ist direkt bei uns zusammen mit der Buchung Pauschalreisegesetz gem. BGBl. Nr. 50/2017 in der geltenden Fas
möglich.
Standardinformationen für Pauschalreiseverträge: Bei der Ihnen
Reisebürosicherungsverordnung: Die einkassierten Kundengel- angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um
der sind gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV), BGBI, II Nr. eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher
10/1998 i.d.F. der Verordnung BGBI, II Nr. 316/1999 durch Bankga- können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalrei-
rantien abgesichert. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sen gelten. Der Reiseveranstalter trägt die volle Verantwortung für
sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Impressum Reisekatalog Herbst-Winter 2022 der Buspartner Kärnten
Für den Inhalt verantwortlich: Ebner Reisen, Bacher Reisen, Hofstätter Reisen. Änderung der Verwendete Bildquellen/Fotonachweis/Credits: Shutterstock, Fotolia, Wikimedia Commons (de.wikipedia. www bergerwerbung at
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