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Datenschutz
Kanzleien: HackerInnen die rote Karte zeigen
Kanzleien arbeiten mit sensiblen Daten: Das setzt nicht nur das Vertrauen der MandantInnen voraus, sondern auch einen gründlichen Schutz vor Hackingangriffen. Findet dieser nicht statt, drohen schwere Folgen.
  Es ist 21 Uhr am Freitag, dem 2. Dezember 2016, als das deut- sche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ eine Bombe platzen lässt: den Artikel „Football Leaks enthüllt schmutzige Ge- schäfte im Profifußball“. Er bildet den Auftakt einer Enthül- lungs-Serie. Dabei geht es um illegale Geldgeschäfte, Steuerhinterziehung und Korruption in dem Profisport. Die Beschuldigten tragen große Namen: Mesut Özil, José Mourinho und Cristiano Ronaldo sind nur einige von ihnen.
„CR7“, wie der portugiesische Fußballstar Ronaldo von seinen Fans gerufen wird, musste in Folge beispielsweise mehrere Millionen Euro an die spanischen Steuerbehörden zahlen. Zudem erhielt er eine Haftstrafe auf Bewährung. Aus den Veröffentlichungen des Spiegel war hervorgegangen, dass Ronaldo Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben soll.
Die belastenden Veröffentlichungen waren zum Zeitpunkt von Ronaldos Verurteilung für die breite Leserschaft aller- dings nicht mehr zugänglich. Denn die spanische Kanzlei Senn Ferrero, bei der Ronaldo Mandant war, klagte auf Unter- lassung der Berichterstattung. Die Klage hatte Erfolg. Das Hamburger Landgericht untersagte dem Spiegel im Februar 2017 im Eilverfahren die weitere Verbreitung dieser Informa- tionen vorläufig.
Der Grund hierfür war die Quelle, aus der die Informationen über Ronaldo stammten. Denn der Spiegel wertete für seine Artikel eine große Menge an Daten aus, die ihm von der Ent- hüllungsplattform „Football Leaks“ zugespielt worden war.
Diese Daten, so behauptete Senn Ferrero, stammten aus einem Hackingangriff auf die Kanzlei. Gehackte Dokumente zu veröffentlichen, stelle allerdings einen Verstoß gegen das Anwaltsgeheimnis dar. Und damit sei eine Berichterstattung unzulässig. Der Football-Leaks-Enthüller Rui Pinto demen- tierte dagegen gegenüber dem Spiegel, ein Hacker zu sein. Da auch Senn Ferrero das Gegenteil nicht beweisen konnte, sind die Artikel inzwischen wieder zugänglich.
Unklar bleibt, wie genau „Football Leaks“ an die Daten ge- kommen ist. Die rechtlichen Folgen blieben – zumindest im Fall Ronaldo – nicht aus. Bis zuletzt konnte kein Beleg dafür geliefert werden, dass das Beweismaterial nicht aus einem Hack stammte. Diskutiert wird deshalb, ob durch einen Hack auf Kanzleien erworbene Daten vor Gericht verwendbar sind.
  Karsten Bartels ist IT-Rechtsanwalt und stellv. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins
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