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Johannes Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS
Das neue Lehrbuch zum Datenschutzrecht
Datenschutzrecht
Von Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M.
2021, ca. 200 S., brosch., ca. 26,– € ISBN 978-3-8329-7409-1 Erscheint ca. Juni 2021
Das neue Lehrbuch nimmt die Datenschutz-Grundverordnung zum Anlass, um „aus einem Guss“ das Datenschutzrecht in Gänze aufzubereiten. Zahlreiche Fälle und Wiederholungs- und Vertiefungsfragen erleichtern das Verständnis. Die wichtigsten Begriffe werden in einem Anhang erläutert.
NOMOSLEHRBUCH
Spiecker genannt Döhmann
Datenschutzrecht
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NEU 2021
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Im Falle der neuesten Version des IT-Sicherheitsgesetzes sind rund 800 neue Stellen für das BSI vorgesehen. Das Budget dafür wurde im Haushaltsplan festgelegt.
Doch gerade der Anwendungsbereich der kritischen Infra- strukturen im IT-Sicherheitsgesetz ist umstritten. Zwar wurde jetzt die Abfallwirtschaft aufgenommen, doch fehlen nach Herpig zum Beispiel die chemieverarbeitende Produktion oder politische Parteien. Zudem wurde ein neuer Adressaten- kreis in das Gesetz aufgenommen, die „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“.
Für Johannes Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG Kritis ist das der größte Kritikpunkt des IT-Sicherheitsgesetzes. Unterhalb davon gibt es nun drei Unterkategorien: Rüstungs- unternehmen, also sicherheitsrelevante-, volkswirtschaftlich relevante und potenzielle Umwelt- bzw. umweltgefährdende Unternehmen. Dabei hätten volkswirtschaftlich relevante Unternehmen laut Rundfeldt bereits diverse Verpflichtungen durch Normen für das Qualitätsmanagement und Bedin- gungen von Cyber-Versicherungen, die wahrscheinlich dazu führen würden, dass die Unternehmen dieser Größe min- destens genauso gut wie durch die Kritis-Verordnungen abgesichert seien.
Auch wenn das IT-Sicherheitsgesetz in seiner jetzigen Form stark kritisiert wird, handelt es sich wohl um einen Versuch die Institutionen und Unternehmen vor den digitalen Herausforderungen der heutigen Zeit zu schützen. Durch einheitliche IT-Sicherheitsstandards, sollen Hackingangriffe verhindert oder zumindest erschwert werden, um kritische Infrastrukturen zu schützen.
von Phillip Altrock, Laura Leser und Janina Röttger
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Nomos STUD.Jur. 1 | 2021
© Sanjar Khaksar
Analyse