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  Christian Solmecke, 45, hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. Dazu ist er Buchautor und als Geschäftsführer einer cloudbasierten Kanzleisoftware.
 Dr. Dennis-Kenji Kipker ist Informationsrechtler aus Bremen und Mitglied im Vorstand der Europäischen Akademie für Informati- onsfreiheit und Datenschutz (EAID) in Berlin.
 »eine kluge und konstruktive Hilfestellung«
Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, ZJS 6/14, zur Vorauflage
Prädikatsexamen
Der selbstständige Weg zum erfolgreichen Examen
Von Dr. Philipp ter Haar, MBA, RA Dr. Carsten Lutz, FAHuGR, und RA Dr. Matthias Wiedenfels
5. Auflage 2021, 227 S., brosch., 24,– €
ISBN 978-3-8487-6493-8
Auch ohne Repetitor lässt sich mit einer selbstbestimmten Examensvorbereitung ein Prädikatsexamen erreichen – wie das möglich ist, zeigt das nun bereits in fünfter Auflage erscheinende Lehrbuch. Im Rahmen der Aktualisierung wurden sowohl die Rückmeldungen der bisherigen Leser und Nutzer des Buches als auch die langjährigen Erfahrungen der Autoren als Prüfer ausgewertet.
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  NOMOSSTUDIUM
ter Haar | Lutz | Wiedenfels
Prädikatsexamen
Der selbstständige Weg zum erfolgreichen Examen
5. Auflage
Nomos
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Nomos STUD.Jur. 1 | 2021
Dr. Dennis-Kenji Kipker (Sorgfaltspflicht bei Programmen)
Es gibt im IT-Sicherheitsrecht meiner Meinung nach zwei zentrale Probleme: die gesetzliche Definition des geschul- deten Sorgfaltsmaßstabs – mithin des umzusetzenden Niveaus der IT-Sicherheit – und die Frage, in welchem Um- fang und für welche Dauer ein angemessenes IT-Sicherheits- niveau zu gewährleisten ist. Hiermit eng verknüpft ist die Frage, wie lange herstellende und verkaufende Unterneh- men für ihre Produkte IT-Sicherheitsupdates zur Verfügung stellen müssen. Für den VerbraucherInnen-Bereich werden hierzu momentan die Digitale-Inhalte-Richtlinie und die Warenkauf-Richtlinie aus dem europäischen Recht national implementiert. Auch diese Rechtsakte geben jedoch keinen genauen Aufschluss darüber, in welchem Umfang und für
wie lange IT-Sicherheitspflichten umzusetzen sind. Mithin geht es um die Auslegung der oftmals noch neuen unbe- stimmten Rechtsbegriffe im Recht der IT-Sicherheit. Ein Wunsch-Urteil habe ich nicht, mir wäre es nur wichtig, dass sowohl die BetreiberInnen von kritischen Infrastrukturen, als auch Unternehmen aus dem Industrie 4.0-Umfeld und nicht zuletzt VerbraucherInnen mehr Sicherheit für ihre Erwar- tungshaltung in der IT-Sicherheit erhalten.
 von Paula Protzen
Transparenzhinweis: Trotz Bemühungen, ein ausgewo- genes Geschlechterverhältnis darzustellen, hat sich keine Juristin auf unseren Aufruf gemeldet, ihre persönliche Traumklage zu beschreiben.
© privat
© Tim Hufnagl
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