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Ratgeber
Mit diesen sieben Tipps sicher durchs Netz
Solltest du später RechtsanwältIn werden, trägst du nicht nur Verantwortung für deine eigenen Daten, sondern auch für die deiner MandantInnen. Drei IT-Sicherheitsexperten verraten sieben Tipps, mit denen du verantwortungsbewusst und sicher im Netz surfst.
Tipp 1: Starke Passwörter!
Laut dem Hasso-Plattner-Institut ist „123456“ schon seit mehreren Jahren das beliebteste Passwort der Deutschen. Dabei ist es leicht zu knacken und deshalb kein guter Schutz für sensible Daten. Ein starkes Passwort sollte 12 bis 17 Zeichen lang sein, und im Optimalfall auch komplex. Aber: „Die Länge ist aus mathematischer Perspektive für die Sicherheit eines Passwortes wichtiger, als dass es kryptisch aussieht und ganz viele Sonderzeichen enthält“, sagt Daniel Moßbrucker.
In der Praxis wichtiger als die Passwortstärke ist es, für jeden Account ein anderes Passwort anzulegen.
Wenn du die beiden nachfolgenden Tipps befolgst, sind deine Passwörter sicher und gut zu merken:
Nur die wenigsten Menschen dürften es aber schaffen, sich alle Passwörter zu merken. Deshalb sind Passwortmanager hilfreich, die alle Passwörter in einer Art digitalem Tresor speichern. Du musst dir dann nur noch ein Masterpasswort merken, um dich im Passwortmanager einzuloggen. Das solltest du dir am besten auf einem Zettel notieren und an einem sicheren Ort verwahren. Außerdem solltest du un- bedingt ein Backup der Passwörter auf einem externen Medium wie zum Beispiel einem USB-Stick anlegen.
Bausteinmethode: Die ersten zwei bis drei Bausteine des Passworts sind immer dieselben, den vierten Baustein passt du je nach Account an. Für Facebook also zum Bei- spiel „kr8hnsfssb11_fa“ und für Xing „kr8hnsfssb11_ xi“.
Satzmethode: Das Passwort besteht aus den Anfangs- buchstaben eines Satzes, den du dir leicht merken kannst. Aus „Ich wohne im 2. Obergeschoss in der Au- gustus-Straße in Mainz“ wird dann „Iwi2.OidA-SiM“.
Daniel Moßbrucker ist Journalist für die Themen Überwachung, Datenschutz und Internetregulierung
Nomos STUD.Jur. 1 | 2021 9
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