Page 26 - ASSET MANAGER 11
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  PROF. DR. DOMINIK ERNY
Studientleiter und Dozent am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft.
+41 41 757 67 59 dominik.erny@hslu.ch
PHILLIPE OSTER
Senior Wissenschaftlicher Mit- arbeiter am Institut für Finanz- dienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft.
+41 41 757 67 32 philippe.oster@hslu.ch
    26 • VERMÖGENSVERWALTER GUIDE 2019 ASSET MANAGER • NR. 11/2019
 ANGEBOT FÜR EXTERNE VERMÖGENSVERWALTER
SO KOMPETITIV WIE NIE ZUVOR
Externe Vermögensverwalter (eVV) aus der Schweiz und Liechtenstein können auf ein stark wachsendes Angebot aus der Zulieferindustrie zurückgreifen. Banken decken mit ihren Kerndienstleistungen und dem Ausbau von Schnittstellen zur Zulieferindustrie ei- nen wichtigen Teil der Wertschöpfungskette ab. So die Einschätzung von Forschern der Hochschule Luzern in der Studie «IFZ Vermögensverwalter Guide 2019».
Autoren: Philippe Oster und Prof. Dr. Dominik Erny
Welche organisatorischen Anpassungen werden mit der Einführung von FIDLEG und FINIG per 1. Januar 2020 bei eVVs notwendig? Gibt es Handlungsbedarf hinsichtlich bisheriger eVV Dienstleistungsmodelle? Welche Übergangsfristen werden für eVVs gelten? Was können eVVs bei Banken, was bei der Zulieferin- dustrie heute schon beziehen? Diese Fragen beant- wortet das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern mit der Studie «IFZ Vermö- gensverwalter Guide 2019»; sie basiert auf einer Um- frage bei 28 Banken und 62 Zulieferer aus der Schweiz und Liechtenstein.
Organisationsanforderungen, Dienstleistungsmodel- le und Kostentransparenz befinden sich im Wandel Mit dem jüngsten Regulierungspaket wurde für eVVs im Bereich der organisatorischen Anforderungen eine Lösung im Sinne der risikobasierten Aufsicht vereinbart, welche den Eigenschaften von Kleinst- und mittelgrossen eVVs Rechnung trägt. Zusätzlich haben eVVs die neu definier- ten Eigenkapitalanforderungen einzuhalten und qualifizierte Geschäftsführer müssen Erfahrungs- und Ausbildungser- fordernisse erfüllen. Entsprechend dem jeweiligen Schutz- niveau werden eVVs ihre Kunden in die drei Kundenseg- mente «institutionelle Kunden», «professionelle Kunden» sowie «Privatkunden» einteilen und die jeweiligen Infor- mations-, Rechenschafts- und Protokollierungspflichten nachweisen müssen.
Hinsichtlich Kostentransparenz definiert das FIDLEG ent- gegen der EU Richtlinie MiFID II kein Verbot zur Entgegen- nahme von Vorteilen wie beispielsweise Finder-Fees, transaktionsbezogene Rückvergütungen oder Bestandes- pflegekommissionen gegenüber Vermögensverwaltungs- kunden mit Wohnsitz Schweiz. So sind Beziehungen mit Rückvergütungen an eVVs bei der Mehrheit der teilneh- menden Banken auch weiterhin möglich. Dennoch ver- wehren vier der sieben teilnehmenden Kantonalbanken Rückvergütungen an eVVs.
Der IFZ Vermögensverwalter Guide 2019 kann via der Projektwebsite oder dem IFZ Mediencorner kostenlos elek- tronisch bezogen oder unter ifz@hslu.ch kostenlos auch
in physischer Form (solange Vorrat reicht) bestellt werden
  


















































































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