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Elektromobilität (Umweltbonus) Programm läuft, bis 600 Mio. € ausgeschöpft sind, längstens bis 2019
Energieberatung im Mittelstand gültig: bis 31.12.2019
► Privatpersonen ► Unternehmen ► Stiftungen
► Körperschaften ► Vereine
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Elektrofahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Länder und deren Einrich- tungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Ausgeschlossen sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzensteuerausgleichs gewährt wird und die im laufenden oder im Vorjahr einen Antrag auf “Besondere Ausgleichsregelung” gestellt haben.
Förderfähig ist:
► der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitäts- gesetzes
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektro- fahrzeuge befinden, welche unter www.bafa.de/umweltbonus verfügbar ist.
Durchführung von hochwertigen Energieaudits im Sinne der EU- Energieeffizienzrichtlinie durch einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberater
Zuschuss
Der Umweltbonus beträgt:
► 2.000 € für ein reines Batterieelektrofahrzeug/Brennstoffzellenfahrzeug (0 g CO2-Emission)
► 1.500 € für einen Plug-In Hybrid (weniger als 50 g CO2-Emission pro km)
Die Förderung wird gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil als Nachlass auf den Netto-Listenpreis des Basismodells („BAFA-Listenpreis“) gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 € netto nicht überschreiten.
Zuschuss
i.H.v. 80 % der förderfähigen Beraterkosten, d. h.
► max. 8.000 € für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 €
► max. 1.200 € für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis 10.000 €
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 422 – Steinkohleförderung/Anpassungsgeld Umweltbonus, Elektromobilität, Einfuhr
Frankfurter Straße 29
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 10 09
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/n43s0
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 512
Vor-Ort-Beratung
Energieberatung Mittelstand
Frankfurter Straße 29 65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 12 40
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/gtt1x
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