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ESF-Bundesprogramm
Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit gültig: bis 31.12.2020
EXIST Forschungstransfer
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
teilnehmende Jobcenter im Land Brandenburg:
Barnim, Cottbus (Stadt), Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Frankfurt (Oder) Stadt, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße, Uckermark
Förderphase 1
► Forscherteams an Hochschulen/außeruniversitären Forschungs- einrichtungen (max. 3 Wissenschaftler und eine Person mit betriebs- wirtschaftlicher Kompetenz)
Förderphase 2
► technologieorientierte Unternehmen, die in Phase 1 gegründet wurden
Förderung der Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslo- sen (mindestens 2 Jahre arbeitslos und mindestens 35 Jahre alt) durch Lohnkostenzuschüsse und arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen bei Arbeitsverträgen für mindestens 24 Monate und mit mindestens 20 Stunden pro Woche.
Förderphase 1
► Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der tech- nischen Realisierbarkeit
► Entwicklung von Prototypen
► Erarbeitung Businessplan und Unternehmensgründung
Förderphase 2
► Durchführung weiterer Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife ► Aufnahme der Geschäftstätigkeit
► Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung
Zuschuss
► zu den Lohnkosten von anfänglich 75 %
► schrittweise Reduzierung auf 25 % (Normalförderung)
► bzw. 50 % (Intensivförderung, d. h. Arbeitslosigkeit länger als 5 Jahre und mindestens ein weiteres, in der Person liegendes Vermittlungs- hemmnis, z. B. gesundheitliche Einschränkungen, älter als 50 Jahre, kein Berufsabschluss, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse)
Zuschuss
Förderphase 1
► Zuschuss durch Übernahme der Personalkosten für bis zu 4 Personal- stellen, Laufzeit bis 18 Monate (im Einzelfall bis 36 Monate möglich)
► Förderung von Sachkosten bis zu 250.000 €
Förderphase 2
► Zuschuss bis zu 180.000 €, max. 75 % der förderfähigen Kosten Voraussetzung: das Unternehmen stellt Eigen- bzw. Beteiligungs- kapital im Verhältnis 1:3 zur Verfügung (also max. 60.000 €) Laufzeit: 18 Monate
► Hochschulen erhalten 20.000 € für bewilligte Gründungsvorhaben als Prämie
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die regional zuständigen Job-Center
Anträge zur Förderung können ausschließlich Jobcenter im Sinne des § 6d SGB II stellen.
Weitere Informationen zum Programm unter: http://foerdernavi.online/7zku8
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.: 030 18 615-61 41 Fax: 030 18 615-52 08 E-Mail: info@bmwi.bund.de Internet: www.bmwi.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/83kwy
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