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ZUSCHÜSSE UND BERATUNGEN
ProFIT Brandenburg gültig: bis 31.12.2020
RENplus 2014-2020 gültig: bis 31.12.2020
► Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg
► Große Unternehmen:
grundsätzlich nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg beziehungsweise einer Forschungseinrichtung
► Forschungseinrichtungen:
grundsätzlich nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin
► Einzelunternehmen und Personengesellschaften
► Juristische Personen des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landes- verwaltung)
► Juristische Personen des privaten Rechts
Förderung von:
► Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten der Forschungskategorien:
► Industrielle Forschung
► Experimentelle Entwicklung
► Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Forschungs- und Entwick- lungsvorhaben
► Prozess- und Organisationsinnovationen (nur im Falle vorausge- gangener Wettbewerbe)
► Investive Maßnahmen, z. B.: Energieeffizienzmaßnahmen in techni- schen Prozessen und bestehenden Nichtwohngebäuden, Energie- rückgewinnungs- und Speichersysteme sowie die Integration und Nutzung von erneuerbaren Energien
► Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)
► Fernwärme-/Fernkältesysteme in öffentlichen Infrastrukturen und weitere nicht investive Maßnahmen, z. B. die Erarbeitung von Konzepten, Studien sowie Instrumenten zu CO2-Einsparungen, Energieaudits, die Fortschreibung und Umsetzung der regionalen Energiekonzepte durch die regionalen Planungsgesellschaften
► Ladeinfrastruktur und Energiemanagementsysteme im Bereich der E-Mobilität (öffentlich zugängliche Ladesäulen (AC/DC), Speicher- und Energiemanagementsysteme, Umsetzungskonzepte /-studien)
Zuschuss
Anteilfinanzierung (u. U. in Kombination mit Darlehen möglich)
Die Zuwendung je Projekt ist auf max. 3 Mio. € Zuschuss (und 3 Mio. € als Darlehen, siehe Darlehen) begrenzt.
Höchstfördersatz:
► für Unternehmen
80 % der Ausgaben für industrielle Forschung
60 % der Ausgaben für experimentelle Entwicklung
50 % der Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien
bis zu 50 % der Ausgaben für Prozess- und Organisationsinnovationen
► für Forschungseinrichtungen
bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
Zuschuss
Der Zuschuss richtet sich im Zusammenhang mit der Maßnahme für wirtschaftlich tätige Organisationen je nach Fördertatbestand und Unternehmensgröße nach dem zugehörigen Artikel der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und den damit verbundenen beihilfefähigen Kosten und der Beihilfeintensität. Alternativ können inves- tive Maßnahmen auch nach der “De-minimis”-Verordnung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die Förderhöchstbeträge entsprechen überwiegend den in der AGVO vorgegebenen Förderhöchstbeträgen (Anmeldeschwellen, Art. 4 AGVO) bzw. 200.000 € nach “De-minimis”-Verordnung. Für im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht wirtschaftlich tätige Organisationen sind je nach Fördertatbestand bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, überwiegend analog den Beihilfeintensitäten für wirtschaftlich tätige Organisationen möglich.
Bewilligungsbehörde: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Einreichung vollständiger Antragsunterlagen erst nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB)
ILB: Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur Tel.: 0331 660 22 11
Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB) Tel.: 0331 730 61 0
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/44ugo
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon: 0331 660 22 00
Fax: 0331 660 24 00 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: ilb.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/c093
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