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Nationales Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) gültig: bis 31.12.2019
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Innovationscluster, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Ausnahme- fällen können auch Vorhaben von Gebietskörperschaften sowie weiteren rechtsfähigen Organisationen gefördert werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt.
Die Antragssteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige fachliche Qualifikation sowie aus- reichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Darüber hinaus müssen sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebs- stätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen:
► Entwicklung, Marktvorbereitung und Beschaffung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für den Einsatz im Verkehr – beispielsweise in Autos, Bussen, Schienen- und Nutzfahrzeugen und als Bordstromversorgung für Schiffe und Flugzeuge
► Maßnahmen zur Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energien ► Integration von Wasserstoff in das Kraftstoffportfolio
Förderfokus durch thematische Aufrufe, u.a. in den Bereichen nachhaltige Mobilität, ÖPNV, Fahrzeugflotten, Wasserstofftankstellen, Züge und Schiffe mit Brennstoffzellenantrieb
Zuschuss
► für FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung bis zu 50 %
► für FuE-Vorhaben im Rahmen experimenteller Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
► für Investitionen zum Aufbau von Innovationsclustern sowie Investitionen und Betriebskosten der Innovationscluster bis zu 50 % der zuwendungs- fähigen Ausgaben
► für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
► für Gebietskörperschaften und weitere rechtsfähigen Einrichtungen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Bei Forschungs- vorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zweistufiges Förderverfahren – in der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen mittels des elektronischen Antragssystems easy-Online einzureichen
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Energiesystem Nutzung (ESN) | Fachbereich ESN5 Dr. Sophie Haebel
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99 532 E-Mail: s.haebel@fz-juelich.de Internet: ptj.de/nip
Weitere Infos zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/kc1eq
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