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Meistergründungsprämie Brandenburg gültig: bis 31.12.2020
Messeprogramm
junge, innovative Unternehmen gültig: bis 31.12.2019
► Handwerksmeisterinnen und -meister, die erstmalig ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, einen bestehenden Handwerks- betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Handwerks- betrieb beteiligen
Der Meisterabschluss darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Innovative Unternehmen mit Sitz in Deutschland
► mit max. 50 Mitarbeitern
► einer Jahresbilanzsumme bzw. Jahresumsatz von max. 10 Mio. € ► jünger als 10 Jahre
Unterstützung bei der Gründung oder Übernahme eines Handwerks- betriebs bzw. bei der Beteiligung an einem Handwerksbetrieb
Förderfähig sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internatio- nalen Leitmessen in Deutschland
Zuschuss
in Form einer Festbetragsfinanzierung, unterteilt in zwei Stufen:
► Basisförderung (erste Stufe)
Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 €
► Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe)
Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300 €
Zuschuss
► Von den förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 30 bzw. 40 % zu übernehmen
► Der Aussteller muss sich mind. 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter anmelden
► Gleichzeitig Antragstellung durch Aussteller bei BAFA
Vorherige Beratung durch die Handwerkskammern des Landes Branden- burg (HWK)
Anträge auf Gewährung der Basisförderung sind bis zum 31.12.2019 zu stellen. Anträge auf Gewährung der zweiten Stufe sind bis zum 31.12.2020 zu stellen.
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: foerdernavi.online/ac5a
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 414 – Außenwirtschaft Messen
Frankfurter Straße 29
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 26 68 Fax: 06196 908 15 00
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/w0c0c
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