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ZUSCHÜSSE UND BERATUNGEN
Markterschließungsprogramm für KMU
Markterschließungsrichtlinie gültig: bis 31.12.2023
► Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft ► wirtschaftsnahe Dienstleister
► Freiberufler
mit Geschäftsbetrieb in Deutschland
► Wirtschaftsnahe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen
► Verbände
► Branchennetzwerke
mit Sitz im Land Brandenburg
► Modul Geschäftsanbahnung
im Zielmarkt, für Einstieg / Erweiterung des Auslandsengagements
► Modul Markterkundung
im Zielmarkt, für Einstieg in entstehende Märkte oder Marktsegmente
► Modul Informationsveranstaltung
in Deutschland, Informationen über neue Märkte oder neue Markt- segmente
► Modul Leistungspräsentation
im Zielmarkt, Ausbau des Auslandsengagements
► Modul Einkäuferreise
nach Deutschland für ausgewählte Branchen und Themen
► Modul Informationsreise
nach Deutschland, für ausgewählte Branchen und Themen
Mit dem Förderprogramm Markterschließung werden Gemeinschafts- projekte und Markterschließungsinitiativen von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmen- den Institutionen unterstützt, die dem gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg dienen.
Gefördert werden Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformations- stände auf internationalen Messen und Ausstellungen, Unternehmer- reisen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Workshops und Informations- veranstaltungen.
Zuschuss
Übernahme aller Kosten durch den Projektträger, in den Modulen Markt- erkundung und Geschäftsanbahnung wird vom teilnehmenden Unterneh- men ein Eigenanteil erwartet, i.H.v.
► 500 € (Brutto) für Unternehmen mit weniger als 1 Mio. € Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern
► 750 € (Brutto) für Unternehmen mit weniger als 50 Mio. € Jahresum- satz und weniger als 500 Mitarbeitern
► 1.000 € (Brutto) für Unternehmen ab 50 Mio. € Jahresumsatz oder mehr als 500 Mitarbeitern
Anteilfinanzierung einer Projektförderung
Die Zuwendung wird mit einem einmaligen Zuschuss gewährt.
Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie kann 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen, max. 150.000 €.
Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen sind auf max. 10.000 € begrenzt.
Zuwendungen für Kontakt- und Kooperationsbörsen können max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ansprechpartner:
BMWi Geschäftsstelle Markterschließung KMU, Bonn
Tel.: 0228 996 154 291
E-Mail: markterschließung@bmwi.bund.de
Weitere Infos zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/i5r2g
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660 22 11
Fax: 0331 660 61 694 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: ilb.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/5ekon
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