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Markterschließung im Ausland und Messen (M2) gültig: bis 31.12.2020
► Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und / oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg (in der Regel des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes)
► Gruppen von mindestens drei kleinen und mittleren Unternehmen KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben – ohne externes Netz- werkmanagement – zusammengeschlossen haben
Ausgenommen:
Unternehmen in Fischerei und Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Anmerkung: Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen deutsche Unterneh- men im Rahmen des Auslandsprogrammes des Bundes bei der Teilnahme an Messen im Ausland. Zielgruppe der Programme sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Messen mit Bundesbeteiligung werden im Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) zusammengefasst und vom AUMA veröffentlicht. Alle Messen im Auslandsmesseprogramm sind in der AUMA-Messedatenbank abrufbar.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die der Internationalisierung von KMU und der Markterschließung im Ausland dienen:
Marktanpassungsförderung
► Beratung und innovationsunterstützende Dienstleistungen zur Zertifizierung und Anpassung von Produkten an ausländische Märkte
Markterschließungsförderung
► Maßnahmen zur Markterschließung im Ausland zur Vorbereitung des Markteintritts (z. B. Marktanalysen, Markterschließungskonzepte)
Markterschließungsassistent
► Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Markterschließungsassistenten
Messeförderung
► Teilnahme an internationalen Messen
► Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im Messeplan Berlin/Brandenburg ausgewiesen sind Marktzugangsprojekte
► Durchführung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen
► ziellandspezifische Marktanalysen
► Durchführung von Unternehmertreffen und Kooperationsbörsen sowie Maßnahmen der Nachbereitung
Zuschuss Marktanpassungsförderung
► bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 € je gefördertem Unternehmen innerhalb von drei Jahren
Markterschließungsförderung
► bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 € je gefördertem Unternehmen innerhalb von drei Jahren
Markterschließungsassistent
► bis zu 50 % des im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitnehmer-Brutto, max. 20.000 € für ein Jahr
Messeförderung
► bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € je Veranstaltung und Unternehmen
Marktzugangsprojekte
► bis zu 90 % in den ersten 12 Monaten und in den folgenden 12 Monaten bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für das jeweilige Projekt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660 22 11
Fax: 0331 660 61 694 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: ilb.de
Weitere Informationen zum Programm und Antragstellung unter: http://foerdernavi.online/yuk93
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